In den letzten 3 Monaten ohne Krankenversicherung studieren?

12 Antworten

in deutschland gibt es eine versicherungspflicht. somit bist du verpflichtet dich krankenversichern zu lassen. tust du dies nicht, machst du schulden. wenn du also die letzten drei monate deines studiums nichts zahlst, dann wird irgendwann die rechnung kommen und man fordert die 150 euro pro monat von dir ein.

Was haltet ihr davon?

Gar nichts, weil es rechtlich nicht möglich ist.

Es ist nicht erlaubt ohne Krankenversicherungsschutz zu sein.

Wenn Pflichtversicherung endet und es wird nicht innerhalb eines Monats (§ 19 Abs. 2 SGB V) erneut eine Pflichtversicherung eingegangen, bzw. ein Anspruch auf Familienversicherung besteht, dann wirst du automatisch freiwilliges Mitglied, ob du willst oder nicht (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Es sei denn du weist den Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung nach (kannst du nicht)

Die Kasse wird die Beiträge per Bescheid festsetzen und nach 30 Tagen ohne Widerspruch (der dem Grunde nach keine Aussicht auf Erfolg hat) oder Zahlung ist der Bescheid bestandskräftig und wird zwangsvollstreckt.

Somit landen Teile deines ersten Gehalts dank Pfändung nicht bei dir.

Wenn wir mal von der hier schon erwähnten Versicherungspflicht absehen, halte ich das für überhaupt keine gute Idee.

150€ im Monat erscheinen dir vielleicht viel, wenn du gerade aus dem Studium kommst, aber mit einer Vollzeitstelle in Aussicht ist das durchaus zu stemmen.

Wenn dir in dieser Zeit wirklich etwas zustoßen sollte - was du ja leider nicht in der Hand hast - und du umfassendere Hilfe benötigst, dann kannst du von den 150€ wahrscheinlich nicht mal eine Stunde lang dein Bett im Krankenhaus bezahlen.

Also, 150€ sind machbar und insgesamt 450€ sind eine überschaubare Summe. Das Risiko, dem du dich gesundheitlich und finanziell aussetzt, ist ohne Versicherung hingegen unkalkulierbar.

burggraben 
Fragesteller
 05.09.2016, 08:08

Und was meinst du zu einer private Versicherung mit Selbstbehalt? Die bekäme ich für rund 70 Euro im Monat und ich bekomme 1/4 des Beitrages wieder zurück, wenn ich wieder mit der Anstellung in die GKV komme.

Ansegisel  05.09.2016, 08:12
@burggraben

Das ist jetzt natürlich eine Ermessensfrage, je nachdem, wie hoch der Selbstbehalt ist und wieviel Geld du ausgeben kannst und willst. Ich würde aber mal schätzen, dass der Selbstbehalt deutlich die 240€ übersteigt, die du auf diesem Wege gegenüber der GKV sparst.

Ich bin bei sowas aber etwas konservativ und risikoscheu und würde immer die risikoärmere Variante wählen, auch wenn sie teurer ist. Außerdem geht es ja nur um drei Monate.

burggraben 
Fragesteller
 05.09.2016, 08:32
@Ansegisel

Ich habe ja nur Bedenken, wenn etwas sehr unwahrscheinliches, aber sehr teures daherkommt. Also irgendeine hochkomplizierte Fraktur durch einen mit verschuldeten Verkehrsunfall oder ein Blinddarmdurchbruch mit wochenlangem Aufenthalt in der Intensivstation und anschließend Reha. Dann wären die 480 Selbstbeteiligung absolut harmlos, da ich ja nicht jahrelang die sechsstelligen Behandlungskosten zahlen muss. Aber wenn beides je 100k kostet und in 3 Monaten mit 1/50000 wahrscheinlich sein dürfte, betrüge der erwartete Schaden nur ein Bruchteil der reduzierten Beiträge. Zumindest wäre die Risikoverteilung durch den Selbstbehalt weniger gestreut, was  mir mehr zusagen würde. Dass ich die 480 Euro beanspruchen muss wäre sicher <1% und ich spare 240 Euro.

Ansegisel  05.09.2016, 08:40
@burggraben

Es ist natürlich deine Entscheidung. Ich sehe angesichts der niedrigen Versicherung-Beträge und der kurzen Dauer aber eigentlich gar keinen Anlass, aus finanziellen Gründen irgendein Restrisiko bestehen zu lassen.

Aber das ist natürlich nur meine Sichtweise, letztlich musst du die Abwägungen fü dich vornehmen.

kevin1905  05.09.2016, 11:52
@burggraben

Und was meinst du zu einer private Versicherung mit Selbstbehalt?

Ich sage dir das als Versicherungsmakler:

Wirst du schwerlich bekommen. Du bist für die Versicherung wirtschaftlich nicht interessant aus zweierlei Gründen

  1. Du hast aktuell im Grunde kein Einkommen. Wenn du einfach den Beitrag nicht zahlst, hat die PKV es schwer diese zu vollstrecken.
  2. Da du nur gedenkst 3 Monate da zu bleiben, rechnen sich die Beiträge für den Versicherer nicht.

Beitragsrückerstattung gibt es nur wenn du ganzjährig versichert warst und keine Leistungen zur Abrechnung eingereicht hast.

die Zeiten ohne Versicherungsschutz zu sein, sind seit 2007 vorbei. es wurde eine Versicherungspflicht eingeführt.

wenn du dich um die Freiwillige Versicherung nicht kümmerst, ist die Krankenkasse dazu verpflichtet eine sogenannte Obligatorische Anschlussversicherung für dich herzustellen und die Beiträge dafür zu erheben. dafür benötigt die Krankenkasse keine Willenserklärung von dir.

wenn du dann weiter nicht reagierst, ist die Krankenkasse per Gesetz dazu verpflichtet, dich in die Höchststufe zu nehmen. das kostet dann nicht mehr nur ca. 170 Euro, sondern weitweit mehr. dann noch Mahngebühren und Säumniszuschläge die jeden Monat dazu kommen.

im Eintreiben von Beitragsrückständen sind die Kassen übrigens sehr schnell. der Gerichtsvollzieher (bzw. das Hauptzollamt) steht dann schon bald bei dir auf der Matte. zudem ruhen dann auch deine Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse. undzwar so lange wie die Beitragsrückstände bestehen.

Mach dir das Leben nicht so schwer, frag deinen Minijob -AG ob er dir eine Lohnerhöhung um 1 € gibt und darüber bist du dann krankenversichert, hast zwar auch Abzüge aber das Thema ist für die 3 Monate erledigt.

Und wie willst du das im Jan. regeln? Dich bei einer neuen gesetztlichen Krankenversicherung versichern? Dann wollen die eine Bescheinigung vom Vorversicherer. Kündigen beim alten geht auch nicht, die wollen dann um die Bescheinigung auszustellen den Nachweis wo du versichert warst.

Egal was du machst man wird die 3 Monate dann nachfordern, wenn du keine private KV hattest!