Hartz 4 Wohngemeinschaft Krankenversicherung

5 Antworten

Ihr habt 3 Wege zur Auswahl:

  1. Es bleibt wie es ist

  2. Ihr zieht zusammen, er bekommt kein Hartz IV mehr und Du kannst Ihn über Deine Versicherung für diese 157 Euro mit versichern (Ich hatte woanders 137,33 zzgl. Pflegeversicherung herausgelesen, kann sein, dass das dann die 157 Euro sind)

  3. Oder Ihr zieht zusammen und heiratet, dann kannst Du ihn über die Familienversicherung Deiner Krankenkasse mit versichern und hast unter dem Strich durch die Steuerklassen 4/4 bzw 3/5 etwas mehr Netto.

Hatten das gleiche Problem und haben uns für die Ehe entschieden, wohnen aber auch schon über 11 Jahre zusammen. Bis jetzt gab es immer noch Aufstockung vom JC, aber ab nächstem Jahr bekomme ich mehr und falle dann endlich raus.

Auch wenn dein Freund zu dir zieht, stehen ihm immer noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu. Je nach dem wie lange er Krankgeschrieben ist, heißen die Leistungen aber einfach anders die er bekommt. An seiner Stelle würde ich mich nur bei Bedarf krankschreiben lassen und ansonsten halt die paar geforderten Bewerbungen schreiben etc. Maßnahme kann man sich ja bei Bedarf auch krankschreiben lassen, wenn wie eine stärkere deprissive Phase kommen sollte. Ich kenne deinen Freund nicht, aber ein wenig überhaupt etwas beisteuern zu können tut aber seiner Psyche nicht gerade ungut. Wenn ihr kein Gemeinsames Hauptkonto habt, kein Jahr zusammenwohnt und kein eigenen Kind habt, dann bildet ihr im ersten Jahr auf keinen Fall eine gemeinsame BG. So dass dien Freund auch weiterhin Geld vom Amt bekommt und auch selbst versichert ist. Was da die Zukunft bringt, ist ja auch erst mal völlig unrelevant. Mit einer solchen Krankheit kann man eh nur von Tag zu Tag denken oder ab und an auch bedingt längerfristig. Sollte es einen trifftigen Umzugsgrund geben, dann gibt es sogar die Möglichkeit, dass man ihm eine Mietsicherheit(Kaution) und die Umzugskosten übernommen werden. Ansonsten gilt er beim AMt als Alleinstehender. Er bekommt also den vollen Regelsatz und die Hälfte an Bruttokaltmiete und Heizkosten bezahlt. Solange die Miete angemessen ist. Ich gehe aber mal davon aus, dass du keine hohe Miete bezahlst. Auch nach dem ersten Jahr gibt es die Möglichkeit nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft zu werden. Dafür müsstet ihr aber auch jetzt schon diverse Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Beim ANtag auf Kostenübernahme legt ihr eine sog. Kostenteilungsvereibarung bei. Hier wird aufgeführt, was jeder an Miete, Strom, Kabel, Telefon und Internet etc. zu zahlen hat. Am besten die Kosten werden geteilt. Bei festen Beträgen auch den genauen Betrag teilen. Vor allem bei der Miete. Die Miete aufgliedern in Kalte-, Betriebs- und Heizkosten. Sollte sich hier was ändern die Vereinbarung einfach erneuern. Anbei würde ich dann noch zwei Kontoauszüge mitschicken wo der Betreff Mietzahlung und der Betrag zu sehen ist. Empfänger etc. und ander Posten können geschwärzt werden. Somit ist der Nachweis über die Mietzahlung erbraucht. Das JC darf auf keinen Fall deinen Mietvertrag fordern. Mit einer solchen Vereinbarung die immer wieder aktualisiert wird, ist ein Grundpfeiler gesetzt um auch nach dem ersten Jahr nicht als BG eingestuft zu werden. Das Geld was ihr dadurch mehr habt. Fahrt damit in den Urlaub. Macht Dinge die euch gemeinsam Spaß machen. All die Dinge die helfen aus einer Depression rauszukommen. Genießt gemeinsam das Leben und verzichtet nicht auf das Geld. Wichtig ist nur, dass er keine eigene Karte zu deinem Konto hat und keine Geldbewegungen auf seinem Konto zu sehen sind, die darauf schließen lassen, dass du für ihn aufkommst...

Wenn du zu ihm ziehen möchtest und du ihn nicht freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen möchtest,also ihr dürft dann auch keine gemeinsamen Verträge abschließen und keine darf auf das Geld des anderen zugreifen können,dann darf das Jobcenter dein Einkommen zumindest für 1 Jahr nach dem Zusammenzug nicht auf seinen Bedarf anrechnen !

Das bedeutet dann für ihn,dass er weiterhin seinen vollen Regelsatz von derzeit 391 € bekommt,ab 01.01.2015 dann 399 €,weiterhin die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung übernommen werden und sein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) übernommen wird.

Dieser beträgt dann bei 2 Personen jeweils 50 %,die anderen 50 % musst du dann an ihn zahlen,damit er das dann in einem Betrag an den Vermieter überweisen kann.

Dann teilt ihr euch noch den Abschlag für den Haushaltsstrom und was sonst noch geteilt werden muss.

Erst nach diesem Jahr kann bzw.wird das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung anstellen,der ihr dann auch widersprechen könnt,nur wird es dann mit Sicherheit sehr genau geprüft werden.

Dann nämlich würdet ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,in der dann das gesamte anrechenbare Einkommen auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet würde.

Das würden dann derzeit 353 € Regelsatz sein + 50 % der KDU - und das mal 2 Personen,evtl.auch noch ein Mehrbedarf,wenn man z.B.durch eine Krankheit eine kostenaufwändige Ernährung benötigen würde.

Das er über dich nicht versichert werden kann ist korrekt,das geht erst,wenn ihr verheiratet sein solltet.

Angenommen er hätte weiterhin kein Einkommen und ihr würdet zusammen ziehen und die KDU - also die Warmmiete würde 500 € betragen und ihr würdet als BG - eingestuft.

Dann läge euer gemeinsamer Bedarf derzeit bei ,in. 2 x 353 € Regelsatz = 706 € + 500 € für die KDU = min.1206 € pro Monat.

Von deinem Nettoeinkommen werden dir theoretisch Freibeträge,die von deinem Bruttoeinkommen berechnet werden ( § 11 b SGB - ll ) abgezogen und ergeben dann dein anrechenbares Netto,was dann auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet würde.

Diese Freibeträge betragen bei deinem Bruttoeinkommen min.300 €,die dann von deinen 1500 € Netto abgezogen würden. Somit blieben dann ca.1200 € anrechenbares Netto übrig.

Der Anspruch würde dann bei ca.6 € liegen,den ihr dann ggf.als ALG - 2 Aufstockung noch bekommen würdet.

Da aber der Beitrag auch berücksichtigt werden müsste ( Krankenkasse ),läge der Anspruch dann schon bei ca.150 €,denn diesen Beitrag müsstest du ja für ihn erst mal übernehmen,solange er kein Einkommen hätte.

Ihr würdet dann also min.diese ca.150 € pro Monat bekommen,wenn ihr als BG - eingestuft würdet und sich an eurem Einkommensverhältnissen bzw.Aufwendungen für die KDU - nichts ändern würde.

Das Jobcenter würde dann ggf.prüfen,ob euch dann durch Wohngeld mehr Leistungen zustehen würde und euch dann evtl.auffordern,dass zu beantragen. Es muss aber dann auch hier der Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung mit einbezogen werden.

Im 1. Jahr Eures Zusammenlebens dürft Ihr noch nicht als Bedarfsgemeinschaft geführt werden (auch wenn das manche Jobcenter gern hätten):

"Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?

Für den Fall, dass Sie seit länger als einem Jahr mit einem Partner zusammenleben ..."

Oder Ihr lasst Euch als Wohngemeinschaft einstufen:

"Wann liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor?

Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnen der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist...".

http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html

Vielleicht heiratet Ihr ja in dem 1 Jahr, in dem Ihr zusammenlebt, dann hat sich das mit der KV erledigt.

pino77  08.12.2014, 12:55

Eine Wohngemeinschaft erfordert dann aber auch zwei Schlafzimmer und einen deutlich abgetrennten Kühlschrank. Und wenn man mißgünstige Nachbarn hat kann das fix nach hinten los gehen.

beangato  08.12.2014, 12:59
@pino77

Nein.

"Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnen der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. Danach muss jeder für sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten."

Gleiche Quelle wie oben.

Und niemand MUSS wen vom Jobcenter in die Wohnug lassen.

Wenn du jetzt zu ihm ziehst, ensteht noch nicht notwendig eine Bedarfs- und damit Einstandsgemeinschaft. Bei Pärchen geht das Amt eigentlich immer erst nach einem jahr davon aus, dass beide auch füreinander finanziell einstehen würden. Folglich bildet ihr eigentlich erstmal nur eine Wohngemeinschaft und sein ALG 2 würde lediglich hälftig um die ersparte Miete gekürzt.

Aber selbst wenn ihr euch freiwillig sofort als bedarfsgemeinschaft bekennen würdet, bliebe er über das JC krankenversichert.

isomatte  08.12.2014, 15:23

Wie kommst du zu dieser Annahme ?

Das er weiterhin über das Jobcenter versichert wäre,das würde nur der Fall sein,wenn sie dann unter Berücksichtigung der Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung wieder einen Anspruch hätten.

Man kann es also ohne weitere wichtige Angaben gar nicht sagen.

Es müsste hier also noch einiges bekannt sein,z.B. wie hoch die KDU - Warmmiete ist,ob ein Anspruch auf ein Mehrbedarf besteht,was sie und ggf.er für Brutto / Nettoeinkommen hat und was sie dann für die monatlichen Kosten zur und von der Beschäftigung aufbringen müssen.

Wenn man mit dem PKW - fährt,dann auch noch die Kilometer pro Tag hin und zurück,was die Versicherung (Haftpflicht ) und Steuern pro Jahr oder verteilt auf 1 Monat kostet,um da ggf.noch einen Anspruch geltend machen zu können,wenn die 100 € Grundfreibetrag diese Kosten nicht decken würden.