Vollzeitanstellung während Studium
Es geht um foldende Konstellation:
Mein Freund ist am Ende seines Studiums (braucht nur noch eine Klausur/Schein, damit er mit seiner Diplomarbeit beginnen kann) Nun hat er die Möglichkeit schon eine Vollzeitstelle zu bekommen, da sie ihn sowieso aufjedenfall nach dem Studium haben wollen.
Nun ist die Frage, ob er die Vollzeitstelle jetzt schon antreten kann. Meine Frage bezieht sich nicht auf die Krankenversicherung oder sonstiges, da in diesem Fall es klar ist, dass er da die Vorteile eines Studenten nicht mehr erhält. Es geht eher darum wie das mit der FH und dem Studentenstatus ist.
Kann er vollzeit arbeiten und trotzdem noch als Student immatrikuliert sein und seinen letzten Schein machen oder wird er am Ende exmatrikuliert ? Hat die Vollzeit-Stelle keinerlei Konsequenzen, wenn er den "normalen" Beitrag fur KV und SV zahlt und natürlich seine Steuern und eben trotzdem noch die 1-2 Semester ordentlicher Student ist und auch als solcher eingeschrieben ist.
Muss er vielleicht auf Teilzeitstudium umsatteln? Ist das so einfach möglich ?
Über eine aufschlussreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Rein rechtlich besteht kein Problem dabei. Er sollte sich aber mit seinem Arbeitgeber abstimmen und es vielleicht sogar in den Arbeitsvertrag schreiben lassen, dass er für die Uni frei bekommt, damit er sein Studium beenden kann.
Was den Versicherungsstatus betrifft, so ist das kein Problem, wenn reguläre Beiträge entrichtet werden. Ansonsten sollte man bei der Uni nachfragen, aber ein Problem gibt das in der Regel nicht !
Leider nein, ich war nach Abschluss als Doktorand an einer Uni beschäftigt und mir sind aus dieser Zeit Fälle bekannt, die dem Deinen entsprechen. Die Unis sind natürlich interessiert daran, dass ihre Studenten, schnellst möglich einen Job antreteten können, zumal der Uni dadurch keine Nachteile entstehen. Es empfiehlt sich aber trotzdessen eine schriftliche Bestätigung einzuholen. Wichtiger erscheint mir in diesem Kontext eine Fixierung im Arbeitsvertrag, die es ermöglicht für die verbleidende Studiendauer zeitlich eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen !
Ein Problem könnte er höchstens in der Hinsicht bekommen, dass es ihm zu viel wird, es gibt aber keine rechtlichen Vorgaben, wie viel oder wenig man nebenbei arbeiten darf.
Bei der FH nachgefragt hat er natürlich. Das war das Erste, was er getan hat. Leider wussten die es selbst nicht genau. Der eine meinte "kein Problem", ein anderer Mitarbeiter meinte, dass das gar nicht möglich ist usw. Deswegen habe ich ja hier die Frage gestellt :)
Könntet ihr mir vllt. etwas genauer Auskunft geben, warum das rechtlich keine Probleme wird ... einschlägiges Urteil oder etwas ähnliches? Wenn dann möchte ich mich gerne 100%ig darauf verlassen können und bei Problemen etwas brauchbares in der Hand haben