In den Knast statt Schulden zu zahlen?

3 Antworten

"Ersatzweise Haft" gilt grundsätzlich nur für Geldstrafen, also Schulden gegenüber Vater Staat - dagegen handelt es sich bei einer Verhaftung im Zusammenhang mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (eV) "nur" um ein Druckmittel. Die Schulden reduzieren sich um keinen einzigen Cent, der Haftbefehl dient "nur" dazu, den Schuldner auch gegen seinen Willen zum Termin beim Amtsgericht bzw. beim Gerichtsvollzieher zu bringen. So etwas gibt es z.B. auch für Zeugen, die nicht erscheinen. Sie werden dann zwangsweise vorgeführt, ohne dass das irgend etwas mit Schulden zu tun hat.

Knast löst dein Problem auch nicht, deine Schulden musst du trotzdem bezahlen. Also, versuche mit weiteren Ratenzahlungen dein Glück, wenn das nicht geht, melde Privatinsolvenz an, wenn das nicht möglich ist, dann musst du den Offenbahrungseid ablegen aber bedenke, was das für dich heißt. Noch ein Tipp, seit dem 01.07. gibt es das sogenannte P-Konto ( Pfändungsfreie Girokonto ) das mußt du bei deiner Bank beantragen, dann hast du wenigstens Geld zum Leben. Alles was unter 900 Euro Einkommen liegt, kann nicht gepfändet werden.

apoc1984 
Fragesteller
 19.08.2010, 19:10

Wieso schreibt hier jeder DU? Ich zahel meine Schulden in Raten ab. Ich hab das nur im TV gesehen. leider wurde da nicht näher drauf eingegangen

walterdealeman  19.08.2010, 19:40
@apoc1984

Sorry, das ist mir zu spät eingefallen und da wollte ich nicht alles mehr ändern weil die Zeit nicht reichte. Sorry noch einmal.

Problem bei deiner Theorie: Im Knast nehmen die Schulden auch nicht ab. Du könntest höchstens Tagessätze oder sowas absitzen, die dir ein Gericht aufgebrummt hat - bei was anderm geht das (Gott sei dank - stell dir mal die Auslastung der Gefängnisse vor) nicht.

apoc1984 
Fragesteller
 19.08.2010, 19:11

Das ist wahr. Ich mein mal, bei mir sind noch 1200€ offen. (Vom Autokauf)

Wenn ich die z.B. zu nem tagessatz von 60€ absitze sind die schneller weg als mit der Ratenzahlung..

JoachimWinters  23.08.2010, 22:51
@apoc1984

bei einer Verhaftung zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung wird mit den "Tagessätze" nicht die Schuld getilgt, sondern eben nur die vorher verweigte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erzwungen.