Immobilienkauf nach Zusage abgesprungen. Rechtliche Schritte?

4 Antworten

Du könntest dagegen Klage einreichen, ...wird dir allerdings nicht viel bringen, außer Kosten und Nerven. Denn, der Bürgermeister, der sitzt am längeren Hebel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bruno5252 
Fragesteller
 28.05.2022, 00:12

Danke für die Antwort. Mein Geschäftspartner ist kein Unbekannter und ist ebenfalls ein gerichtlicher Sachverständiger. Der Bürgermeister wird hier nicht das Problem, sondern ob das alles als Vereinbarung gültig ist, also mit dem Verkäufer.

DerPilstrinker  28.05.2022, 00:13
@Bruno5252

Derart solltest du vorab mit einem Fachanwalt (Vertragsrecht) besprechen bevor ihr euch dann entschließen solltet gegen diese Sache gerichtlich vorzugehen.

Welcher Schaden ist dir denn entstanden?

So wie ich dies lese war hier noch kein Notar im Spiel. Falls du bereits eine Reservierungsgebühr bezahlt hast - diese könntest du zurückfordern oder eben bereits bezahlte Maklerkosten.

Bis zur beidseitigen Unterschrift beim Notar - bringt dir der vorhandene Schriftverkehr nichts.

Du könntest den Verkäufer fragen was der Bürgermeister als Privatperson (oder doch die Gemeinde) geboten hat und neu verhandeln. Sofern du dir sicher bist, dass hier nicht doch ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt werden könnte. Egal ob BauGB, BNatSchG oder Grundstücksverkehrsgesetz.

Du hast keine Chance auf das GRundstück.

Du hast eine gewisse Chance auf die Notarkosten.

Bruno5252 
Fragesteller
 28.05.2022, 00:20

ich nehme auch an, dass die Chance auf Immobilienmaklerkosten gegeben ist. Da die Gemeinde durch uns auf das Grundstück aufmerksam wurde. Wollten das über das Büro kaufen (Planungs- und Maklerbüro)

AnglerAut  28.05.2022, 00:42
@Bruno5252

Nein, diese Chance ist nicht gegeben. Dafür fehlt es an dem Maklervertrag.

Manchmal haben Gemeinden und Städte ein Vorkaufsrecht.

Bruno5252 
Fragesteller
 28.05.2022, 00:21

In diesem Fall nicht. Ist die Entscheidung vom Verkäufer.