Immobilienkauf nach Zusage abgesprungen. Rechtliche Schritte?
Hallo,
ich wollte einen Grundstück in einer Gemeinde kaufen und hatte bereits die Zusage vom Verkäufer. Die Zusage war mündlich ( mit Zeugen) und auch per Sms (wurde einige Male bestätigt). Nachdem ich beim Bürgermeister war, um mehr Informationen zu erhalten , zeigten dieser ebenfalls Interesse am Grundstück. Nun, obwohl eine schriftliche , aber auch mündliche Zusage gegeben ist, möchte er es dem Bürgermeister verkaufen. Es wurden bereits Verträge beim Notar etc. erstellt. Habe ich hier rechtliche Chancen? Wenn ja auf das Grundstück? Mein entstandener Schaden oder auf gar nichts?
Vielen lieben Dank!
4 Antworten
Du könntest dagegen Klage einreichen, ...wird dir allerdings nicht viel bringen, außer Kosten und Nerven. Denn, der Bürgermeister, der sitzt am längeren Hebel.
Derart solltest du vorab mit einem Fachanwalt (Vertragsrecht) besprechen bevor ihr euch dann entschließen solltet gegen diese Sache gerichtlich vorzugehen.
Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
So wie ich dies lese war hier noch kein Notar im Spiel. Falls du bereits eine Reservierungsgebühr bezahlt hast - diese könntest du zurückfordern oder eben bereits bezahlte Maklerkosten.
Bis zur beidseitigen Unterschrift beim Notar - bringt dir der vorhandene Schriftverkehr nichts.
Du könntest den Verkäufer fragen was der Bürgermeister als Privatperson (oder doch die Gemeinde) geboten hat und neu verhandeln. Sofern du dir sicher bist, dass hier nicht doch ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt werden könnte. Egal ob BauGB, BNatSchG oder Grundstücksverkehrsgesetz.
Du hast keine Chance auf das GRundstück.
Du hast eine gewisse Chance auf die Notarkosten.
ich nehme auch an, dass die Chance auf Immobilienmaklerkosten gegeben ist. Da die Gemeinde durch uns auf das Grundstück aufmerksam wurde. Wollten das über das Büro kaufen (Planungs- und Maklerbüro)
Nein, diese Chance ist nicht gegeben. Dafür fehlt es an dem Maklervertrag.
Manchmal haben Gemeinden und Städte ein Vorkaufsrecht.
In diesem Fall nicht. Ist die Entscheidung vom Verkäufer.
Danke für die Antwort. Mein Geschäftspartner ist kein Unbekannter und ist ebenfalls ein gerichtlicher Sachverständiger. Der Bürgermeister wird hier nicht das Problem, sondern ob das alles als Vereinbarung gültig ist, also mit dem Verkäufer.