Grundstück aus alten Flurstück rausmessen vor Notar oder währenddessen

5 Antworten

Die Vermessung muss nicht zwingend vor dem Notartermin erfolgen. Vor dem Notartermin muss man einen Vermessungsantrag auf Teilung beim Vermessungsamt stellen (zumindestens ins Bayern, in allen anderen Bundesländern gibt es öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die auch Grundstücksteilungen machen dürfen; in Bayern darf das nur das Vermessungsamt). Nachdem der Antrag gestellt ist kann man zum Notar gehen und den Kauf notariell beurkunden lassen. Das Vermessungsamt kommt dann nach ca. 2-3 Monaten (bei 20% Aufschlag innerhalb eines Monats) und steckt das neue Grundstück mit Grenzsteinen, Meißelzeichen, etc. ab. In Bayern muss das Vermessungsamt Grundstücke nach Teilung abstecken. Die Kosten tragen Sie bzw. der Verkäufer. Ich denke zahlen muss derjenige der zum Zeitpunkt der Vermessung Grundstückseigentümer ist.
Durch eine Vermessung durch ein freies Ingenieurbüro vor der amtlichen Vermessung durch das Vermessungsamt können Sie in der Örtlichkeit sehen was sie kaufen werden und Ihnen bleiben böse Überraschungen erspart. Bestehende Zäune, Mauern stehen nicht zwingend auf der Grenze. Um das Grundstück zu erwerben ist eine Zusage des zweiten Eigentümers natürlich auch erforderlich.

Muss die Vermessung vor dem Notartermin erfolgt sein ?

Nein. Die Vermessung muß noch nicht erfolgt sein, wenn der Vertrag geschlossen wird, sondern wird erst für die Eigentumsübertragung benötigt.

Die Vertragsabwicklung ist aber ordinäre Aufgabe des Notars, dieser wird dafür fürstlich entlohnt und sollte die Parteien hier auch entsprechend beraten.

Wie läuft sowas ab?

Zunächstmal gehen sie mit den Verkäufer zum Notar. Dieser berät sie dann wie die Abwicklung des Kaufvertragen rechtlich ab Besten erfolgen kann.

Leider zwei verschiedene Antworten,

Vermessungunterlagen erst bei Eigentumsübergang oder Teilungsgenehmigung durch Vermesser vor Notartermin ausgemessen und bewilligt.

Genau da herscht bei mir noch Verwirrung.

Erstens müssen die neuen Grenzen ( und damit beide neuen Flurstücke) dem Baurecht entsprechen; das prüft nicht das Katasteramt, sondern die Bauaufsicht oder ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser.

Zweitens müssen die neuen Grenzen im Katasterplan eingetragen sein und die Grundstücke neue Flurstücksnummern erhalten haben.

Dann können erst die Eigentumsverhältnisse über einen Notar im Grundbuch eingetragen werden - neue Grundbuchblätter beim Grundbuchamt des Amtsgerichts.

Bevor du das Grundstück kaufen kannst, muss es zunächst durch eine Teilungsgehmigung ausgemessen und bewilligt sein, das geht nur mit amtlichem Vermesser, erst dann kannst du den Gang zum Notar antreten. Das Grundstück muss ja einer Person gehören und auch damit einverstanden sein. Die Kosten dafür hast du zu tragen; oder halt der Eigentümer. Das kann schon alles in einem Vorvertrag geregelt sein. Gehe aber davon aus, dass die Kosten von dir zu begleichen sind.

Leider zwei verschiedene Antworten,

Vermessungunterlagen erst bei Eigentumsübergang oder Teilungsgenehmigung durch Vermesser vor Notartermin ausgemessen und bewilligt.

Genau da herscht bei mir noch Verwirrung.

@G60VX

Die Teilung muss im Grundbuch eingetragen sein, dann erst kannst du kaufen.

@peterobm

Wer veranlasst die Eintragung? Das Vermessungsbüro oder der Notar selber?

Das heißt ich veranlasse die Teilung beim Vermessungsbüro und danach erfolgt der gang zum Notar mit der bewilligten Teilungsgenehmigung, so der Ablauf?

Die Gefahr ist halt nur das ich die Vermessung veranlasse, bezahle und es dann durch irgendwelche Gründe doch nicht zum Kauf kommt. Dann bleibe ich auf den Kosten sitzen oder ist es möglich sich da irgendwie abzusicher? Daher der gedanke, erst zum Notar alles soweit festzurren und die Vermessung nachreichen?

Die Vermessung muss vor dem Notartermin stattfinden.

Vereinbare doch eine Verkaufszusage mit den ca. Maßen unter der Beilage von Fotos. Damit minderst du zumindest deine (berechtigte) Angst. Die Schrecksekunde des Erwerbs oder der Übergang als Eigentum gibt es bei jedem Verkauf/Kauf.