Immobilie Zinsen Steuerabzug wenn anderes Objekt beliehen?
Folgende Situation:
Wohnung gekauft, die vermietet wird. Kaufpreis inkl. Nebenkosten ca. 300 Teur. Ein Kredit mit 150 Teur dafür aufgenommen und noch einen anderen Kredit mit 150 Teur aufgenommen der durch Beleihung / Kapitalbeschaffung auf einem selbst bewohnten Haus beruht. Diese 150 Teur wurden aber ja wie gesagt zur Bezahlung der Mietwohnung verwendet.
Wenn es jetzt um die Reduzierung der Steuern aufgrund von Zinszahlungen geht, darf ich dann die Zinsen beider Kredite heranziehen oder nur den einen?
3 Antworten
Da beide Kredite für die selbe Einheit dienen und deinen Gewinn mindern kannst du beide ansetzen. Die werden nicht unterschiedlich betrachtet, weil du (mutmaße ich mal) als Privatperson vermietest. Das ganze sähe anders aus, wenn du als Vermieter eine Gesellschaft gegründet hättest und die private immobilien dann beliehen hättest. So sehe ich da keine Probleme beide Zinsaufwendungen anzusetzen.
Ja, das für die den zweiten Kredit eine andere Wohnung mit als Sicherheit dient ist steuerlich dem Grunde nach nicht relevant. Entscheidend ist, dass der Kredit für die Anschaffung der vermieteten Immobilie verwendet wurde. Aber warum wurde nicht direkt bei der angeschafften Immobilie eine Grundschuld von 300teur eingetragen? Ist die das eventuell nicht wert? Wurde das Geld also doch für was anders verwendet? Diese Fragen wird ggf auch das Finanzamt aufwerfen. Achte also darauf, dass du die Verwendung des Kredites für die Anschaffung der Wohnung sauber dokumentierst.
Aber nur die ½ als beleihungswert ist schon arg wenig. Aber du hast recht. Durch die notarielle Beurkundung des Vertrages sollte es keine Probleme geben
Das interessiert das Finanzamt nicht! Da zählen zunächst einmal Kaufvertrag und Darlehensverträge mit entsprechenden Verwendungszweckangaben.
Der dem Finanzamt nachzuweisende Verwendungszweck gemäß Darlehensverträgen des 1. wie auch des 2. Kredites entscheidet über die zulässige steuerliche Geltendmachung von Zinsaufwendungen für die erworbene Wohnung.
Kaufpreis und Beleihungswert einer Bank sind nicht immer mit dem Realwert identisch, ohne das dies vom Finanzamt angezweifelt wird; hier dient zunächst der Kaufvertag als ausschließlicher Beweis.