Wird der Eröffungsbeschluss der Privatinsolvenz in einem gelben Umschlag an mich per Post verschickt?

2 Antworten

Der Eröffnungsbeschluss wird nach § 30 II InsO dem Schuldner zugestellt. Also in dem angesprochenen gelben Umschlag.

Kommt drauf an ob das Amtsgericht ein Beleg ( Urkunde, die der Postbote ausfüllt) für seine Unterlagen benötigt oder nicht. Kann man pauschal nicht beantworten