im Mietvertrag steht: keine Haustiere und nur Nichtraucher. ist das gesetzlich ok, das mit dem Nichtraucher?

3 Antworten

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Im Mietvertrag kann man im Grunde genommen ziemlich vieles reinschreiben, welches dem Mieter aber in keinstem Weise rechtlich bindet. Das Rauchen ist ein typisches Beispiel. Mittlerweile ist Rauchen in der Wohnung erlaubt, obwohl dies im Mietvertrag untersagt wird. 

Es gibt schon diverse Urteile von Landgerichte darüber, wobei das Credo bei allen ist: Rauchen ist die Konsequenz freier Willensentscheidung. Also Rauchen ja, ABER Schäden die durch das Rauchen entstehen muss der Mieter beim Auszug beseitigen. Tapete, Teppich, Möbel etc auch wenn es nur der Geruch ist. Und das wird dann richtig teuer für den Mieter. 

Also lieber direkt auf dem Balkon rauchen - Nicht am offenem Fenster, den dies bringt fast gar nichts.

Das ist auf jeden Fall rechtens. Manche wollen keine Raucher in der Wohnung. Kann ich als Nichtraucher nachvollziehen.

Das ist vergleichbar mit den Nichtraucherwünschen bei Ferienhäusern oder ähnlichem.

ChristianLE  22.02.2016, 13:02

Das ist auf jeden Fall rechtens.

Nein, ist es nicht. Lediglich bei Ferienwohnungen können hier ausnahmen erfolgen, da diese nur zur kurzzeitigen Vermietung vorgesehen sind.

MeisterMond  22.02.2016, 14:22
@ChristianLE

Meines Wissens darf der Vermieter das Rauchen in seiner Wohnung untersagen und nichts anderes hab ich geschrieben. 

chvoyage  23.02.2016, 22:46
@MeisterMond

@Meistermond, dann solltest Du Dein Wissen einmal korrigieren. Rauchen kann nicht verboten werden in Mietwohnungen. Eine solche Klausel ist Sittenwiedrig und daher ungültig.

Weder das eine noch das andere ist gesetzlich ok. Die Haltung von Kleintieren darf nicht verboten werden und rauchen darf auch in einer Mietwohnung nicht verboten werden.