Formulierung im Mietvertrag betreffend Haustiere (Hund), wie auszulegen?

11 Antworten

Ihr habt doch nichts zu befürchten... Also wendet euch in einem freundlichen Gespräch an euren Vermieter und bittet um die Erlaubnis einen 2. Hund anschaffen (blödes Wort!) zu dürfen...

Wenn es nur eben möglich ist, dann laßt euch diese Erlaubnis schriftlich als Anlage zu eurem Mietvertrag geben...

Rede am besten mal mit dem Vermieter darüber,bevor du dir einen zweiten Hund holst.

Hallo, in meinem Mietvertrag steht wortwörtlich Haustiere (Hund) erlaubt da wir gern einen 2. Hund hätten, ist unsere Frage in wie weit man diesen Satz auslegen kann.

Da gibt es nichts auszulegen, das Wort Hund ist Singular und bedeutet ein Hund, also nur ein Hund.

Ich würde mal mit dem Vermieter reden, ob er es gestattet, dass Ihr einen zweiten Hund halten dürft.

Also Vermieter anrufen und fragen.

Ihr könnt auch 4 halten wenn euch danach ist. da steht doch Haustieree. Hund ist die Gattung und hat weder etwas mit Plural noch mit Singular zu tun. der Satz heißt einfach nur Hunde erlaubt, Katzen aber nicht.

Das wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher...

Da frag am Besten deinen Vermieter! Meist geht man von einem Hund aus!