Sind hunde erlaubt wenn im Mietvertrag nichts steht

13 Antworten

Die Haltung von Haustieren darf der Vermieter nicht mehr pauschal verbieten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az: 411 C 6862/12).

Da keinem geholfen ist, wenn du dir einfach einen Hund anschaffst und ihn dann am Ende doch wieder abgeben musst, weil dein Vermieter es ablehnt, ist eine Absprach diesbezüglich wohl ratsam.

Tiere bis zur Größe einer Katze können im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden, jedoch kommen bei Hunden ggf. Lärmbelästigung (bellen) und das kaum abzutrainierende Markieren hinzu. Beides von anderen Mietparteien nicht gern gesehen. Also auch wenn nichts im Vertrag steht sollte der Hund nur gelegentlich bellen und im Haus evtl. besser hoch genommen werden.

Bei großen Hunden kommt hinzu das sich viele Menschen vor ihnen ängstigen und von manchen Spaziergang anschließend Spuren im Treppenhaus zu finden sind. Also besser dafür sorgen das die Dreckspatzen bei Ankunft wieder sauber sind.

Tiere bis zur Größe einer Katze können im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden,

Falsch. Nur sog. Kleintiere, das ist alles was in Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten wird, dürfen nicht untersagt werden.

@anitari

Falsch, der BGH hat derartige Klauseln in Mitverträgen 2013 für unzulässig erklärt und eine Abwägung im Einzelfall vorgeschrieben. Daraus folgt, gibt es keine begründeten Beschwerden ist alles im grünen Bereich.

@buma1978

Trotzdem muß der Vermieter vorher um Zustimmung gebeten werden.

Eine Haltung ohne diese kann im E-Fall zur Kündigung des Mietvertrages führen.

@anitari

Nein, dem ist i.d.R. nicht so. Auch eine so begründete Kündigung dürfte einer Prüfung selten Stand halten.

Jedoch wäre eine Kündigung wegen permanentem Bellens des Hundes (Ruhestörung) durchaus wirksam.

**Tiere bis zur Größe einer Katze können im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden** 

Mein Chihuahua ist kleiner, ist aber trotzdem ein Hund. Somit muss der Vermieter gefragt werden.

Bis zur Grösse einer Katze? Es gibt hier wahnsinns Grössenunterschiede. Welches ist dann die *Katzengrösse*?

@wotan0000

Der BGH hat bezüglich der Haltung nicht zwischen Hunden und Katzen unterschieden. Vermieter möchten natürlich gern gefragt werden und es zu tun ist sicher dem Verhältnis dienlich. Jedoch müssen muss es ein Mieter seid 2013 nicht mehr. Das in dem Urteil keine Zentimeter angegeben wurden ist für Juristen üblich, da es bei der Beurteilung weniger auf das Maß als auf gesunden Menschenverstand ankommt.

@buma1978

Der BGH hat bezüglich der Haltung nicht zwischen Hunden und Katzen unterschieden. Vermieter möchten natürlich gern gefragt werden und es zu tun ist sicher dem Verhältnis dienlich. Jedoch müssen muss es ein Mieter seid 2013 nicht mehr.

Falsch.

Aus dem  BGH-Urteil:

b) Der Revision ist zwar zuzugeben, dass bei einer Hunde- und Katzenhaltung, anders als bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007-VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 15), eine Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

Daraus folgt aber nur, dass ein Vermieter nicht in jedem Fall verpflichtet ist, eine Hunde- oder Katzenhaltung zu erlauben.

Volltext des Urteils http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63818&pos=0&anz=1

@anitari

So gelesen Falsch.

Zuerst einmal lautet das Urteil:

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Was ist an unwirksam zweideutig?

Kläger war der Vermieter und der BGH hat dessen Revision abgelehnt.

Mehr habe ich auch nicht behauptet. Auch nicht das es im Einzelfall zu einer Untersageung kommen kann, z.B. wenn das Tier nicht Stubenrein ist und es dadurch zu Geruchsbelästigungen der anderen Parteien kommt. Oder wenn es vor allem bei größeren Tieren zu Beschädigungen z.B. am Laminat kommt. Alles Einzelfälle, alles zu prüfen, aber sicher nicht vorab.

Ich würde zur Sicherheit nochmal den Vermieter fragen. Wenn gar nichts im Mietvertrag steht ist es sicherer sich nochmal zu vergewissern bevor es Ärger gibt 

Du mußt dir die Erlaubnis deines Vermieters einholen. Er hat das letzte Wort, darf es dir aber nicht pauschal..ohne Begründung..verbieten!

Das letzte Wort hat im Zweifel der Richter.

@Georg63

Im Zweifel..du sagst es .. und somit ist dein Kommentar gegenstandslos!!!

In der Regel ja aber trotzdem solltest .du deinen Vermieter fragen um einen eventuellen Streit zu verhindern. Du kannst zwar einfach so ein Haustier rechtlich besitzen, was aber vielleicht dem Vermieter nicht gefällt. Wir vermieten selbst und bei uns gibt es z.B. eine Regelung, dass der Mieter Haustiere besitzen darf, solange diese das Haus nicht verlassen.

Nicht alles was der Mieter tut, muss dem Vermieter gefallen. Solange es keine konkreten Störungen gibt ....