Kann eine MPU angeordnet werden, wenn Verdacht auf Handel mit Cannabis besteht?

3 Antworten

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Wird bei Verdacht auf Handel mit Btm, bzw. der obig beschriebenen -
natürlich rein hypothetischen - Verdachtslage/Situation, eine Mitteilung
an die Führerscheinstelle vorgenommen?

Ja, siehe dazu §2 Abs.12 StVG:

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur
vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel
hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen
schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies
für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der
übermittelnden Stelle erforderlich ist.


Wenn ja, ist mit einer Anordnung zur MPU bzw. eines Drogenscreenings/Abstinenzbelegs zu rechnen?

Mit einer MPU nicht - es würde aber ein ärztliches Gutachten gefordert werden das innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen ist. Darin soll geklärt werden ob regelmäßig konsumiert wird.

Wie schnell die Behörden hier arbeiten kann ich nicht sagen.

Da es sich nur um Verdacht handelt, eigtl nicht. 

Die Utensilien dürften dabei auch uninteressant sein.... Außer es wurde durch die Polizei ein Drogen test gemacht und jener ist positiv ausgefallen. 

Aber, da er schon mit btm zu tun hatte, weiß das die Führerschein Behörde bereits, und kann sich allein deswegen schon melden. Die Polizei ist dazu verpflichtet - auch bei geringen Mengen - es der Behörde zu melden. Da btm Konsum einen (normalerweise) generell davon ausschließt ein kfz im Öv führen zu können. 

Hat die Person bereits einen Führerschein?! Dann hat sie bisher Glück gehabt, jetzt, ist ein drogentest seitens der Behörde jedoch wahrscheinlich. 

Hat er noch keinen, wird er zum Drogentest müssen sobald er mit dem Führerschein beginnt. 

Er hat schon einen 

@Arschkekserisch

Dann hat er wohl bisher Glück gehabt.... Die wahrscheinlichkeit  das er jetzt zum Drogentest gebeten wird besteht jedoch.... 

Die Grüne Hilfe kann da evtl noch weitere infos zu geben, oder eben auch ein Anwalt mit Spezialisierung auf das BtMG...das is wichtig, denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt!

Das entscheidet das Gericht im Einzelfall. Da gibt es keine klare Richtlinie.

Das entscheidet kein Richter, sondern die Führerschein stelle. Die Polizei ist dazu verpflichtet jeden btm Vorfall dort zu melden, ob diese sich dann melden liegt im Sachverhalt und deren ermessen...