Illegale Kameraüberwachung - An wen wenden?

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Nur wegen der Rechtslage, weil hier einige anderer Ansicht sind:

Für die Beobachtung und Überwachung von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sind ausschließlich die Sicherheitsbehörden zuständig, also in erster Linie die Polizei.

Sein eigenen Grundstück darf man überwachen. In Mietshäusern nur seinen eigenen Wohnungseingang, und das auch nur unter bestimmten Bedingungen, etwas wenn ein Rollstuhlfahrer die Klingel nicht erreichen könnte, Oder ähnliches.

Anzeige kannst Du bei jeder Polizeidienstelle machen, oder direkt an die Staatsanwaltschaft des nächsten Amtsgerichtes, oder Du bittest einen Anwalt das für Dich zu tun, was dann natürlich Geld kostet.

DH! Überwiegend richtig, aber eine Ergänzung/Klarstellung: Zum eigenen Grundstück gehört nicht der Bürgersteig davor und der Hauseingang.

Bei uns in der Nachbarschaft gibt es seit einiger Zeit auch ein Haus mit einer vermutlich illegalen Videoüberwachung. An dem Haus wurden öfters Graffitis gesprügt, das wird der Grund sein. Kann ich ja irgendwie verstehen, dass die Eigentümer das unterbinden möchten, vielleicht sind es auch nur Attrappen, aber unzulässig ist es trotzdem.

Soweit ich weiß, kann man aber die Überwachung von der zuständigen Behörde genehmigen lassen, wenn man ein berechtigtes Interesse hat. Es könnte also sein, dass es ausnahmsweise zulässig ist. Aber auch das müsste sich durch Rückfrage beim Ordnungsamt klären lassen.

also mir wurde gesagt solange dies nicht im internet landet dürfen die filmen was die wollen und wenn sie es ins internet stellen müssen sie die leute unerkennbar machen

(-), vgl. Antwort von Petermännchen m.Anm. von mir.

Habe an meinem Haus auch einige Videokameras installieren lassen, um Haus und Grundstück überwachen zu lassen.

Die Kameras sind so eingestellt, dass die Reichweite jeweils an der Grundstücksgrenze endet.

Vor einigen Monaten wurde im Haus meines Nachbarn eingebrochen. Wer es gewesen ist, weiss niemand.

Tage später kamen zwei Kripobeamte zu mir ans Haus und fragten, ob ich Videokameras am Haus installiert hätte. Die Frage habe ich mit ja beantwortet.

Zudem ist eim Eingangsbereich meines Anwesens ein Hinweis, dass das Anwesen mit Videokameras überwacht wird.

Da fragten die beiden, ob sie mal die Bilder der letzten Tage sehen dürfen. Damit habe ich kein Problem und bat die beiden ins Haus.

Wir sahen uns gemeinsam die Bilder an. Einer meiner Kameras ist genau in die Richtung ausgerichtet, wo der Einbruch in die Haustüre des Nachbarn passierte. Doch der Überwachungsbereich endete eben an meiner Grundstücksgrenze.

Schade sagte der eine Kripobeamte. Es hätte uns helfen können, wenn wir da Bilder hätten.

Darauf sagte ich, dass dies doch verboten sei, über das eigene Grundstück hinaus im öffentlichen Bereich Aufnahmen zu machen. Der Kripobeamte schaute mich an und winkte lächelnd ab.

Im einen Falle hätten Bilder der Polizei weiterhelfen können, im anderen Falle ist es aber verboten.

Habe mit meinem Nachbarn gesprochen und wir sind uns einig, dass ich die Kamera so ausrichten darf, dass der Eingangsbereich seines Anwesens zukünftig mit meiner Kamera auch überwacht wird.

Kann auch jederzeit von ausserhalb nachschauen, was die Kameras aufgenommen haben.

Mir gibt das eine Art Sicherheit, vorallem deshalb, weil in unserer Gegend des öfteren eingebrochen wird. Zudem sind die Kameras nicht auffällig montiert.

Wenn du doch soviel recherchiert hast - warum dann nicht gleich auch noch die Bürgerhotline von Ordnungsamt und Polizei???

Sind maximal zwei Anrufe, dann hast du dein Begehren richtig platziert. seufz

Ohne mir das alles durch zu lesen: Ab zu den Cops.