ich verdiene ca.1300 Euro Netto.Muß ich unterhalt bezahlen bin seit 5 jahren wieder verheiratet.

3 Antworten

Es muß doch ein Unterhalt festgesetzt worden sein. Ansonsten google mal nach der Düsseldorfer Tabelle.

Und natürlich mußt Du Unterhalt zahlen. Deine Frau kann mehr arbeiten und mehr verdienen, es war Deine eigene Entscheidung, wieder eine Partnerschaft einzugehen - Ihr habt Euch also Eure Situation selber geschaffen. Deine Tochter hat niemand gefragt, ob sie gerne geboren werden möchte oder was sie von Eurer Trennung hält. Sie konnte nicht entscheiden. Du hast sie gezeugt, also bist Du auch für sie verantwortlich. Steh gefälligst dazu!

Eifelmensch  29.09.2011, 21:27

Nun, ob ein Kind gezeugt wird und ob dieses dann geboren wird, liegt ganz alleine in der Entscheidung der Mutter. (Gewalttaten sind natürlich ausgenommen, zumindest in Bezug auf Zeugung))

Hier hat der Vater keinerlei rechtliche Einflussmöglichkeiten!

ErsterSchnee  29.09.2011, 23:21
@Eifelmensch

Naja, bei der Zeugung hat der Mann durchaus ein Mitspracherecht und entscheidet selbst und ganz alleine. Wenn er sein Hirn nicht (schnell genug) einschaltet, ist auch das ganz allein seine "Entscheidung".

Natürlich musst Du Unterhalt für Dein Kind bezahlen, da Du an erster Stelle Deinem Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist, dann Deiner jetzigen Ehefrau. Der Unterhalt berechnet sich meist nach der Düsseldorfer Tabelle. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07ddorftab/07ddorftab2011/DuesseldorferTabelle2011.pdf Also wirst Du vermutlich 364 € bezahlen, dann wird auch Dein Selbstbehalt nicht berührt. Deine jetzige Frau wird in diesem Fall vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt, leibliche Kinder haben immer Vorrang.

Eifelmensch  29.09.2011, 21:24

Von den 362,- wird aber noch das hälftige Kindergeld abgezogen, somit ergibt sich ein Zahlbetrag von 272,-€

Deine Tochter ist deiner Frau gegenüber vorrangig unterhaltsberechtigt (1609 BGB).

Das heißt, erst wenn die Ansprüche der Tochter befriedigt sind, wird deine Frau berücksichtigt.

Der Mindestkindesunterhalt nach 1612a BGB für ein 11-jähriges Kind beträgt 272,-€, ab 12 sind es dann 334,-€.

Diesen Unterhalt wirst du in aller Regel auch zahlen müssen. Deine Frau ist erwachsen, von ihr kann man erwarten, dass sie ihren Lebensbedarf selbst erwirtschaftet. Von einem Kind wird und kann das natürlich nicht gefordert werden.