Ich stelle mir ständig die Frage wenn man mit 14 erst strafbar ist könnten dann unter 14 jährige nicht einfach ne Bank ausrauben?

7 Antworten

Man ist unter 14 zwar nicht strafmündig, das heißt man wird nicht im Sinne des Strafgesetzbuches bestraft. Trotzdem hätte das für den Täter erhebliche Konsequenzen. Zum einen ist man zivilrechtlich schadenersatzpflichtig. Das bedeutet wenn man geschnappt wird in den nächsten 30 Jahren ein Leben in Armut. Und geschnappt würde man mit Sicherheit.

Und wenn man auch nicht bestraft wird, würde das Jugendamt doch gewisse erzieherische Maßnahmen ergreifen. Denn die eltern eines Kindes das schwere Straftaten begeht sind mit der erziehung offensichtlich überfordert. Das heißt das Kind würde möglicherweise in eine Anstalt für schwer erziehbare Kinder kommen. Das würde sich für einen 13 jährigen wohl genau so anfühlen wie ein Gefängnis.

Mal ganz davon abgesehen das einem Kind wohl die "handwerklichen Fähigkeiten" fehlen um eine Bank auszurauben...

Man wird mit 14 nicht 'strafbar', sondern strafmündig. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als schuldunfähig. Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat. Da es in Deutschland keine Sippenhaft gibt, können auch die Eltern nicht belangt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

Ja geht, also strafrechtlich ist man dann raus.

zivilrechtlich wäre Schadensersatz möglich, der Spaß beginnt nämlich ab 7 ;)

"einfach 'ne Bank ausrauben" ... strafrechtlich gesehen können nicht srafmündige natürlich nicht haftbar gemacht werden. Aber frag doch bitte mal eines der heutigen 13 Jährigen kinder, wie die eine Bank ausrauben würden .. Deren IQ ist mit einem Wanderweg vergleichbar.

Ja, leg mal deinen Ausweis vor und frag an, ob die Bank dir dein Taschengeld aufbessert...;)