Ich Idiot habe ein kaputtes Motorrad gekauft. Was nun?

6 Antworten

Wenn er das Fahrzeug als Mängelfrei verkauft wurde MUSS es auch Mängelfrei sein. Egal wie gut sein Technisches Sachverständnis diesbezüglich ist.

Wenn er es als "Keine ihm bekannten Mängel" verkauft kann er sich einfach raus reden. Mängelfrei muss Mängelfrei sein egal ob Privatverkauf, Rückgaben ausgeschlossen usw

DethlefPeter 
Fragesteller
 28.10.2016, 16:50

Also sieht es deiner Meinung nach für mich etwas besser aus? Trotz der vergangenen Zeit und dem was die Werkstatt daran getan hat? Und wenn ich die Anzeige (Ebay und Mobile.de) nicht mehr nachweisen kann in der stand "Mängelfrei" ?

Nonameguzzi  28.10.2016, 18:28
@DethlefPeter

Wenn es im Kaufvertrag steht^^ hast du je geschrieben das es der Standard ADAC Vertrag war.

19Michael69  29.10.2016, 02:27

Im ADAC Kaufvertrag steht "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung".

Somit müsste er dem Verkäufer "arglistiges Verschweigen" oder "arglistige Täuschung" nachweisen - das wird schwierig, zumal ihm ja einige Mängel schon vorher bekannt waren.

Gruß Michael

Wird schwierig da noch irgendwas nach zu weisen, zumal du ja den Kaufvertrag unterschrieben hast. Ohne Anwalt wirst du da nicht viel machen können aber selbst der wird dir wahrscheinlich nicht viel weiter helfen können, du müsstest ja jetzt im Endeffekt beweisen das du die Mängel nicht verursacht hast sondern die Maschine so gekauft hast, was dann wieder die Frage aufwirft warum du sie gekauft hast und erst jetzt was unternimmst. 

Trotzdem viel Erfolg aber immer dran denken, Unwissen schützt vor Strafe nicht.

DethlefPeter 
Fragesteller
 28.10.2016, 16:02

Ich bin leider absolut keiner der sich mit der Mechanik so auskennt. Das Motorrad stand jetzt lange in der Werkstatt. Die letzten in Vielzahl vertretenen Mängel habe ich Gestern durch die Werkstatt erfahren. zum Nachweis habe ich die Nachricht, in der er das mit dem Reifen zugibt und anderseits können nach 70 km fahre (nach den Kauf) ja nicht so viele Mängel auf einmal auftreten. Aber danke für die Antwort :)

Kreativst  28.10.2016, 16:26
@DethlefPeter

Hmm ja sowas ist ärgerlich aber wahrscheinlich leider kein Grund für Schadensersatz. Wenn ich als Laie ein Auto kaufe, das dann erstmal 2 Jahre abstelle und dann feststelle das Sachen kaputt sind wird mir auch niemand was erstatten, so ist leider meist die Rechtslage. 

Und ob die Nachricht über den Reifen ausreicht weiß ich nicht, sieht wahrscheinlich ebenso schlecht aus sofern er die anderen Mängel nicht auch zugegeben hat, wie gesagt, grade wenn ihr daran gebastelt habt und das Motorrad lang in der Werkstatt war wird es schwer nachzuweisen das die Mängel vor Kauf von ihm verursacht wurden und er sich vertuscht hat.

DethlefPeter 
Fragesteller
 28.10.2016, 16:29
@Kreativst

Das stimmt wohl, leicht würde es nicht werden. Ich bin nur so entsetzt, der Typ war super nett und hat selbst daran rumgebastelt (die Elektronik hat er ja ganz gut hinbekommen), doch stellt er sich als riesen Arsch heraus.....war mir auf jeden Fall eine Lektion fürs Leben.

Kreativst  28.10.2016, 16:30
@DethlefPeter

Ja sowas ist immer ärgerlich, grade bei Privatkauf muss man da höllisch aufpassen, warum hast du denn deinen Dad oder jemand der sich besser auskennt nicht direkt mitgenommen? 

DethlefPeter 
Fragesteller
 28.10.2016, 16:41
@Kreativst

Ich habe mich selbst ein bisschen belesen, doch fand ich keinen der die Zeit hatte mit mir die 100 km hin und wieder zurück zu fahren. :(

Da ist wohl oder übel alles falsch gelaufen. Wer sich mit Motorräder nicht auskennt, sollte auch kein gebrauchtes Motorrad kaufen. Vor allem dann nicht, wenn es beim ersten Male nicht anspringt. Dann hätten alle Alarmglocken leuchten sollen. Leider warst Du nur darauf bedacht hauptsache ein Motorrad zu kaufen, ohne irgend welches Prüfung auch immer. Sowas ist nicht nur naiv sondern auch dumm. Sorry, kann es nicht anders nennen. Das Fahrzeug auch noch ein paar Wochen stehen lassen und dann auch noch zur Werkstatt geben, obwohl ein fahrtüchtiges Motorrad erwartet wurde verstehe ich sowieso nicht. Dann akzeptiert Du sozusagen die Mängel die das Motorrad offensichtlich hat und zahlst die Reparatur aus eigener Tasche und dann willst Du auch noch was vom Verkäufer? Die Reihenfolge stimmt hier total nicht. Man läßt das Motorrad unmittelbar nach dem Kauf inspizieren und sich ein Gutachten erstellen. Darin steht dann was alles zu tun ist und damit konfrontiert man den Verkäufer unmittelbar ohne Standzeit. Das alles hast Du nicht getan. Nochmal dämlich. Stattdessen gibst Du aus eigener Tasche Geld aus. Vielleicht solltest Du das alles unter Lehrgeld verbuchen, denn beim Verkäufer gibt es nur noch aus Kulanz was zu holen. Um welchen Betrag handelt es sich denn (Kaufbetrag!)? Nimm in Zukunft jemand mit der sich auskennt. 

DethlefPeter 
Fragesteller
 28.10.2016, 18:32

Dud, ich hab mir selbst eingestanden das es dumm war und das Geld wohl als Lerngeld zu verbuchen ist. Du brauchst mir meinen eigenen Kommentar nicht noch mal zu erklären ;)

Hallo Dethlef,

sorry, aber dein erster Satz stimmt leider wirklich.

Mehrfach hat der Kauf auf Grund von Mängeln nicht stattgefunden und dann hast du sie trotzdem gekauft!

Für was willst du denn jetzt Schadensersatz haben? Dir war doch vorher bekannt, dass das Motorrad Mängel hat. Wenn man es dann ohne weitere Prüfung kauft, ist man selbst schuld.

Nun willst du vier Monate später, nachdem du selbst geschraubt hast und hast schrauben lassen Schadensersatz.

Wie soll das gehen? Wie willst du noch nachweisen, was bereits bei oder direkt nach der Übergabe nicht funktioniert hat?

Im Vertrag stand zwar "ohne Mängel", da stand aber auch sicher "gekauft wie gesehen und Probegefahren".

Selbst wenn dir bereits fünfzig Kilometer nach dem Kauf der Motor kaputt gehen würde, müsstest du dem Verkäufer nachweisen, dass er von einem sich ankündigenden Motorschaden oder einem Defekt, der zu diesem geführt hat, gewusst hat.

Viele Grüße

Michael


du hast nicht schon, sondern nur 600€ ausgegeben, das solltest du als erstes begreifen.

die frage ist jetzt, inwieweit die kiste in schuss ist und wie viel du noch rein stecken müsstest. daraus ergibt sich erst ein gesamtbild ob die kiste zu viel gekostet hat oder nicht. rechnet sich die sache noch halbwegs, kann dir die vorgeschichte egal sein. im ungünstigen fall hast du etwas zu teuer gekauft. aber deswegen einen womöglich sinnlosen rechtsstreit vom zaun zu brechen, dürfte sich nicht lohnen.

verbuche die geschichte unter lebenserfahrung und hoffe, dass du daraus gelernt hast. dann hat sich die aktion doch noch gelohnt, auch wenn der geldbeutel stärker belastet wurde als dir lieb ist.

annokrat