Motorrad verkauft, jetzt kommt der Käufer mit Mängel an die keiner vorher wissen konnte?
Hallo, am WE habe ich ein Motorrad verkauft was seit 2012 in meinem Besitz war. Ich habe die Maschine aber nicht zugelassen gehabt, und im Brief stehen als Besitzer 1.Vertragshändler (Tageszulassung) 2. Besitzer (von dem ich die gekauft hatte). So hatte die Maschine doch laut Brief nur einen Vorbesitzer gehabt, oder ? Ich steh ja Nicht im Brief mit drin. So, der Käufer hatte 2 weiteren Personen beim kauf dabei gehabt, und die haben sich auch alles angeguckt, und auch eine Probefahrt wurde gemacht, und die Mängel wurden vorher auch besprochen (Reifen und TÜV müssen neu gemacht werden). Einen Kaufvertrag (Motorrad Online) wurde gemacht, und jetzt kommt der Käufer über Whatsapp mir blöd, es sei Rost im Tank und er müsste jetzt einen neuen Tank + Benzinpumpe kaufen, und wie wir jetzt verbleiben würden ???? Ich habe nicht in den Tank geguckt, und die anderen auch nicht. Muss ich die jetzt zurück nehmen ? Ich habe die schon wegen den Mängeln (Reifen+TÜV) gut 1000 Euro unter den durchschnitt anhand von anderen Maschinen bei www.mob..... .de abgegeben.
6 Antworten
Steht im Kaufvertrag "wie besehen"?
Der Käufer hat ein Motorrad gekauft, bei dem er
1. von Dir auf sichtbare und klare Umstände hingewiesen wurde,
2. mit mehreren klugen Leuten eine ausführliche Besichtigung gemacht hat,
wo er 3. gesehen hat, dass das Motorrad wohl längere Zeit stand
und wo 4. der TÜV noch gemacht werden muss.
Er hat es auch noch zu einem guten Preis bekommen.
Wenn er jetzt kommt und weitere, nicht äußerlich erkennbare Mängel reklamiert, muss man ihm entgegen halten, dass es sein Risiko war, dass noch Mängel zu Tage treten können, die trotz intensiver Besichtigung und evtl. auch Probefahrt nicht erkennbar sein konnten. Wie hat er das so schnell festgestellt? Warum nicht schon bei der Besichtigung?
Es kommt nun vor allem darauf an, was im Kaufvertrag steht.
Darin könnte schon Dein Haftungsausschluss für solche Mängel stehen.
Wenn Du einen Standard Kaufvertrag runtergeladen hast, dann steht da ein Passus der die Gewährleistung ausschließt. Hier würdest Du nur für verschwiegene und bekannte Mängel haften, das kann man bei diesem aber sicher ausschließen
Hast Du das nicht gemacht (eigener formloser Kaufvertrag), musst Du Gewährleistung geben und für den Schaden aufkommen.
Aber jeder mit einem IQ über 30 benutzt doch ein Standardformular oder? ^^
Der einzige bisher, der nicht die rosa Brille aufhat ;-)
Gruß Michael
Das ist das Problem des Käufers! Er hat doch alles gesehen vor dem Kauf!
Lehne Dich entspannt zurück und lass ihn labern!
1. Der Käufer wusste nach Deiner Schilderung, dass die Maschine über einen längeren Zeitraum abgemeldet war.
Das bedeutet: Solche Schäden muss man entweder beim Kauf entdecken und dann ggf. den Preis neu vereinbaren oder aber hinnehmen. Korrosion ist nun mal möglich, auch und gerade in einem NICHT vollen Tank.
2. Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht.
Hättest Du diese verweigert, evtl. eine andere Geschichte. Aber SO hast Du dem Käufer nichts wissentlich vorenthalten. Es hätte ja theoretisch passieren können, dass die Maschien während der Probefahrt stehen bleibt, weil der Rost die Benzin-Zufuhr verstopft hat.
Dieses Risiko wärst Du als Verkäufer sicherlich nicht bewusst eingegangen!
Dir kann also nicht vorgeworfen werden, dass Du irgendwelche Mängel absichtlich verschwiegen hast, um den Käufer zu betrügen.
Wer ein gebrauchtes Fahrzeug mit entsprechend langer Standzeit anschafft, muss halt beim Kauf genauer hinsehen.
Im Kaufvertrag sollte drinstehen, dass Du keine Haftung übernimmst und das Fzg. gekauft wurde wie gesehen.
Grüße, ------>
Du musst natürlich nicht dafür haften...
Es ist ein privat Verkauf. Die Maschine ist auch nicht gerade aus dem Werk gerollt... Also wenn du ehrlich mit den deinen bekannten Mängeln warst, und der Käufer sogar ne Probefahrt gemacht hat, ist es sein Problem.
Ich denke, das im Kaufvertrag auch drin steht, das Haftung und Garantie ausgeschlossen ist. Oder?
MfG
Ghost