Anhänger TüV, fragen über fragen?
Hallo,
leider finde ich keine eindeutige Antwort im Netz.
Bei einem Anhänger (ohne 100 Km/h-Zulassung) ist der TüV im Oktober 2020 abgelaufen.
Dieser wird aber erst wieder im April 2021 genutzt, da wir da erst wieder ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung haben. Bis dahin steht er auf privatem Gelände.
Meiner Recherche nach, ist dies kein Problem, dann erst zum TüV zu fahren. Es wird dann nur eine tiefere Untersuchung durchgeführt welche 20% mehr kostet, korrekt? Eine extra Strafe habe ich dann nicht noch zu bezahlen? Ich bekomme dann auch eine Plakette welche im April 21 beginnt?
Eine Vollabnahme wäre erst nach 7 Jahren ohne TüV notwendig?
Was ist wenn ich jetzt zum TüV fahre und dann durch einen Mängel kein TüV bekomme? Ich hab dann normalerweise eine Woche Zeit die Mängel zu beheben? Was erwartet mich wenn ich erst im April 21 mit den beseitigten Mängeln vorfahre?
Grüße & Danke
2 Antworten
ja wenn er keine plakette bekommt hast noch 4 wochen zeit bis zur behebung.steht alles im bericht
"Es wird dann nur eine tiefere Untersuchung durchgeführt welche 20% mehr kostet, korrekt?"
Ja
"Eine extra Strafe habe ich dann nicht noch zu bezahlen?"
Nein
"Ich bekomme dann auch eine Plakette welche im April 21 beginnt?"
Ja
"Eine Vollabnahme wäre erst nach 7 Jahren ohne TüV notwendig?"
Nein
"Ich hab dann normalerweise eine Woche Zeit die Mängel zu beheben?"
Nein, einen Monat.
"Was erwartet mich wenn ich erst im April 21 mit den beseitigten Mängeln vorfahre?"
Eine erneute komplette HU.
Nein. Und gleich gar nicht, wenn das Ding die ganze Zeit angemeldet ist.
Wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre nicht angemeldet ist. So ist das. Zur Anmeldung braucht man natürlich TÜV.
Der Anhänger des Fragestellers ist angemeldet. Auch bei abgemeldetem Fahrzeug ist der Prüfumfang nicht anders. Das ist seit mittlerweile 15 Jahren so.
Ja, ich meinte ja, nach Stillegung.
Ich auch.
Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die keine der folgenden Unterlagen für die Wiederzulassung vorliegt:
- Datenbestätigung
- Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
🙋♀️DANKE! Darüber bin ich jetzt informiert bzw. eines besseren belehrt worden.
Vor 4 Wochen hatte ich deswegen einen Anhänger zum TÜV gefahren und 4 Wochen lang angemeldet lassen. 🤷♂️
Ok, also alles eigentlich kein Stress..
Ich kann den Hänger jetzt abmelden und im April wieder anmelden und dann direkt zum TÜV. Krieg vom TüV die Plakette und gut ist.
Welche kosten wären davon für die HU des Anhängers die richtigen?
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/hauptuntersuchung/gebuehren
"Ich kann den Hänger jetzt abmelden und im April wieder anmelden und dann direkt zum TÜV. Krieg vom TüV die Plakette und gut ist."
Nein, ohne gültige HU keine Anmeldung.
Außerdem ist das Ab- und Anmelden deutlich teurer, als die 20% Mehrkosten für die überzogene HU.
Aso, bedeutet ich müsste ihn bei Wiederzulassung erst per Überführungskennzeichen/Kurzzeitkennzeichen zum TüV bringen und dann kann ich zur Zulassungsstelle?
...oder mit vorab zugeteiltem, ungestempeltem Kennzeichen und eVb.
Eine Vollabnahme wäre erst nach 7 Jahren ohne TüV notwendig?
JA.