Rückgaberecht bei Privatverkauf: Motorrad

4 Antworten

Wenn Du ein Motorrad kaufst und es stellt sich heraus das es technisch nicht in Ordnung ist und der Verkäufer das hätte wissen müssen kannst du auf Wandlung des Vertrages bestehen.Das musst Du aber u.U. von einem Gutachter feststellen lassen und gerichtlich durch drücken.Ein "Umtauschrecht" hast Du nicht.

Nein das ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn man vereinbart mit dem Verkäufer etwas gegenteiliges.

Nein kannst Du nicht.Meistens heißt es:Gekauft wie Besehen.Wenn Du das selbst nicht Beurteilen kannst,Musst Du ein Rotes Nummernschild mit nehmen und in die Nächstgelegene Werkstat Fahren.Die können dann genau sagen ob das Fahrzeug in Ordnung ist.

Rücknahme nur bei erheblichen Mängeln wie Unfall(Rahmen verzogen)möglich