Ich haber vor 9 tagen mein unterschriebenen Mietvertrag an die Verwaltung geschickt jetzt warte ich das er endlich zurück kommt.wie lange muss ich warten??

4 Antworten

Unendlich Zeit hat der Vermieter nicht.

II. Vermieter hat maximal 5 Tage Zeit

Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist dem Vermieter ein Zeitraum von vier bis fünf Tagen einzuräumen, um einen mieterseitig unterzeichneten Vertrag unterschrieben zurückzusenden. In dem Fall hatte ein Mietinteressent auf dem von der Hausverwaltung des Vermieters verwendeten Vertragsformular ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages abgegeben, nachdem bereits eine Vorprüfung der Hausverwaltung bezüglich des gewünschten Mietvertrages stattgefunden hatte. Das Gericht führte aus, dass für die Annahme des Vertragsangebots eine Frist von lediglich vier bis fünf Tagen einzuräumen ist: zwei bis drei Tage Überlegungsfrist sowie zwei weitere Tage für die Übermittlung. Eine nach Ablauf dieser Frist erklärte Annahme sei verspätet (KG Berlin, Urteil vom 04. Dezember 2000, Az.: 8 U 304/99. Das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages, dass durch das übersendete Formular abgegeben wurde war zu diesem Zeitpunkt schon erloschen und da der Mietinteressent kein Interesse mehr hatte, als er den Vertrag endlich zurückbekam, kam der Vertrag nicht zu Stande.

Das bedeutet, wenn ein Mieter einem Vermieter den einseitig unterschriebenen Vertrag zusendet, ist er daran auch nicht für immer gebunden. Sein Angebot gilt nur solange, wie er unter regelmäßigen Umständen noch eine Antwort erwarten durfte (§ 147 Abs. 2 BGB). Meldet sich der Vermieter also auch nach über einer Woche nicht, gilt ein Angebot zum Mietvertragsabschluss regelmäßig als erloschen (§ 146 BGB)

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-nicht-zurueckbekommen-wie-lange-hat-der-vermieter-zeit/

Hätte ja sein können das Vermieter auch eine gewisse Frist haben so was zurück zu senden.

Nein, hat er nicht.

Rufe nächste Woche an und frage nach.

Erfrage nächste Woche beim Vermieter den Stand der Bearbeitung.

Ruf an, frag nach.