Privatverkauf Ebay-Kleinanzeigen - Kein Geldeingang?

10 Antworten

Bei eBay Kleinanzeigen sollte man nur persönlich etwas an jemanden verkaufen. Also wenn jemand etwas von dir kaufen möchte, sollte der jenige zu dir kommen (mit Terminabsprache) und dann direkt kaufen.

Der Vertrag ist rechtskräftig zustande gekommen, auch bereits ohne den schriftl. Kaufvertrag. Demnach hast Du ein Recht auf Abnahme der Kaufsache und auf den vereinbarten Kaufpreis, das könnte man auch einklagen.

Das ein Käufer einen Vertrag aufsetzt und den Verkäufer dazu anhält, diesen zu unterschreiben, ist auch sehr ungewöhnlich...der Verkäufer bestimmt in der Regel die Kaufmodalitäten und nicht der Käufer. Klingt für mich sehr eigenartig!

Keine Ahnung, was ihr vertraglich vereinbart habt. Davon hängt ab, ab wann der Käufer sich in Verzug befindet.

Setz ihm eine angemessene Frist zur Zahlung und erkläre dann nach Ablauf der Frist den Rücktritt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

setze ihm eine Frist (eine Woche), wenn nichts kommt ist der Vertrag nichtig und du kannst anderweitig verkaufen.

Was mir noch eingefallen ist: Welche Daten genau hat denn der Käufer auf dem Kaufvertrag abgefragt?

Welche Daten hat er selbst preisgegeben?

Hast du mal überprüft, ob es den Käufer real gibt? Du könntest auch einem Datensammler aufgesessen sein.