Ich habe weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben noch erging ein Haftbefehl noch ist ein solches Verfahren anhängig? Was soll ich da antworten?

3 Antworten

Deine erste Frage: Was soll ich da beantworten?

Wahrheitsgetreu. Entweder hast ud schon mal einen Eid vor Gericht oder wo auch immer abgegeben, dann Ja,.... oder halt nicht, dann halt Nein......

Zweite Frage: Was bedeutet das?

Man möchte mit dieser Frage einfach nur feststellen, ob du schon einmal mit dem Gericht konfrontierst warst oder nicht. Jemand, der mit dem Gesetz in Konflikt steht, den hat man halt nicht gerne als...... z. B. Mieter.

Das bedeutet, dass Du noch keinen Offenbarungseid geleistet hat, also die amtliche Erklärung der Pleite.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dass Du bislang noch nicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft geladen wurdest.