Ich habe Spätdienst und muß Vormittag zum Gericht als Schöffe. Gerichtstermin geht bis 16 Uhr. Muß ich nach dem Gerichtstermin noch meinen Spätdienst antreten?

3 Antworten

In der Ladung zu deinen Sitzungsterminen steht der Sachbearbeiter.
Frage hier einfach mal nach. I.d.R. wissen die aus der Erfahrung heraus wie damit umzugehen ist. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass eine ausreichende Ruhezeit (11 Stunden) nach einem Sitzungstag bzw. die 11 Stunden Nettoarbeitszeit inkl. Sitzung nicht unter/überschritten werden dürfen bzw. sollten.

Frag das deinen Chef und nicht uns, würde ich sagen.

Wäre aber zu einfach

Ja, arbeitsrechtlich musst du nach dem Gerichtstermin noch zum Spätdienst, ausser du nimmst dir einen Urlaubstag oder dein Chef ist damit einverstanden, das du nach dem Gerichtstermin nach Hause gehst. Du musst deinen Chef sowiso informieren, wenn du möglicherweise nicht pünktlich beim Spätdienst seien kannst.