Ich habe ohne den Vermieter zu Fragen das Treppenhaus gestrichen.Darf er mich Rausschmeißen oder einen Maler mich bezahlen lassen?

4 Antworten

Noch besser, er könnte dich wegen Sachbeschädigung anzeigen.

StGB § 303
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Warum streichst Du auf deine Kosten das Treppenhaus?

Grundsätzlich hast Du eine Wohnung gemietet und nicht das Treppenhaus.

Wenn dem Vermieter der Anstrich nicht gefällt, kann er es wieder - auf deine Kosten - umstreichen lassen.

Rausschmeißen kann er dich nicht, höchstens abmahnen.

Erwartest Du ernsthaft eine gute Antwort auf diese schlechte Frage? Das hier ist kein Hellseherforum.

Beantworte doch wenigstens die Frage, ob Du in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung gemietet hast oder ob Du ein ganzes Haus gemietet hast.

Oder anders gefragt: Gehört das Treppenhaus zu dem von Dir gemieteten Bereich oder fängt Dein Bereich erst hinter der Wohnungstür an?

Das könnte Konsequenzen haben aber trotzdem viel Glück😉