frisch renovierte wohnung löst sich die Tapete?
Hallo zusammen,
hier das genauere Problem,
wir sind letztes Jahr 08.15 in eine Mietwohnung gezogen die komplett renoviert wurde Türen Tapete alles neu im November 2015 haben wir mitbekommen das in der Küche anfängt sich überall die Tapete zu lösen waren beim vermieter sollte schnellstmöglich behoben werden Maler hat versucht es auszubessern aber ging total in die Hose, waren darauf hin wieder mehrmals beim Vermieter, das gefuscht wurde und das jetzt die Küsche, Kinderzimmer und weitere Zimmer betroffen sind, sollte schnellstmöglich behoben werden aber der Maler hat sich bis Heute nicht bei uns gemeldet Mai 2016, zwischendurch natürlich mehrmal beim Vermieter gewesen das letzte mal am Donnerstag den 26.05.2016, hat der Vermieter gesagt sollten es jetzt Bitte schriftlich machen und eine Mietkürzung mit angeben sollen mit Urteil eines Gerichtes,
finde leider nix dazu im Internet, wieviel kann man kürzen was kann man tun,
bezahlen für die Renoviereung mehr Miete und haben ein 4 Jahres Vertrag.
für jede Antwort bin ich euch sehr Dankbar.
mfg Lars
2 Antworten
Zunächst wäre zu klären, ob der Schaden in die Verantwortung des VM fällt. Etwa durch falschen Kleister oder unsachgemäße Untergrundvorbehandlung.
Gerade in der Küche oder Räumen mit hoher Luftfeuchte und/oder unzulänglichem Heizen und Lüften könnt ihr ebensogut ein Schadensbild verursacht haben, wie es ein Tapetendampfablösegerät erzeugen würde :-(
Mängelbeseitigungsverlangen sind grds. schrfitlich vorzunehmen, denn erst ab nachweislicher Kenntnisnahme des VM - einer hier offenbar zwischenzeitlich fehlgeschlagenen Nachbesserung - bis zu dessen Beseitigung besteht ein Mietminderungsanspruch.
Der wäre taggenau und anteilig vorzunehmen; über die prozentulae Höhe gibt es unverbindliche Tabellen.
G imager761
Mietminderungtabellen finden sich im Netz. Da jeder Fall eine Einzelfallbetrachtung darstellt, werde ich mich hüten, hier irgend eine konkrete Prozentzahl zu nennen, die ein angerufenes Gericht als ungerechtfertigt ausurteilt und die demnach als Mietrückstand qualifiziert eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Tatsächlich hat dein VM seinen Maler über Nachbesserrung in Verzug zu setzen und darf in Ersatzvornehme einen anderen Fachbetrieb beauftragen und Schadensersatz fordern bzw. dessen Rechnung kürzen.
Dir dürfte IMHO wegen Unerheblichkeit der vertraglichen Gebrauchsüberlassung garkeine Mietminderung zustehen - was stört es die Anmietung, wenn die Tapete nicht ordentlich aussieht?
Für die während der neuerlichen Tapezierarbeiten erforderliche Unbenutzbarkeit eines Zimmers für 2 Tage, ohnen wesentliche Geruchs- und Staubbelästigung, könnte man einen gerade zweistelligen Minderungsbestrag für die betroffene anteilige Wohnfläche entrichtete Miete zugrunde legen - macht irgend einen geringen, einstelligen Eurobetrag.
Gerade in der Küche kann es am mangelnden Lüften liegen. Dass einfach die Wohnraumluft zu feucht ist.
Hallo, Danke für die Antwort es liegt nicht am lüften sondern an der mangelten untergrund behandlung vom maler, deswegen sollen wir es ja jetzt schriftlich machen mit der Mietminderrung damit der Maler voll für die Kosten jetzt aufkommen muss.
wo finde ich die Tabelle wieviel ich kürzen darf die wollen bis Morgen den Brief das es endlich mal vorwärts geht.
Gruß Lars