Türzarge Hausflur verkratzt vom Schlüssel - Darf der Vermieter die Kosten für den Maler abwälzen?

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Derartige Abnutzungen / Zerkratzungen sind bei mit Farbe gestrichenen Türzargen und -blättern im Bereich / Umkreis des Schlüsselloches durchaus bei vertragsgemäßem Gebrauch normal, aber mit der Miete abgegolten. Eine Schadenersatzforderung ist deshalb ausgeschlossen. Da sich der Schaden außerhalb der Wohnung befindet, gehört seine Beseitigung auch nicht zu Schönheitsreparaturen die vom Mieter u. U, gefordert werden dürfen,

Wo sind denn die Kratzer? Sagen wir mal im Umkreis von 10 cm um den Schließzylinder ist ein deutliches Indiz, dass dies beim Aufschließen der Tür passierte und somit dem Mieter zuzuordnen ist - dann stellt sich aber die Frage, ob solche Kratzer zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehören und der Vermieter zahlen muss. Ich habe auch Kratzer im Lack neben den Schließzylinder, die kann man gar nicht verhindern.

Gerhart  28.02.2019, 08:51

Es geht hier um die Hauseingangstür, die von allen Mietern und Besuchern genutzt wird.

germanils  28.02.2019, 08:57
@Gerhart

Wie kommst Du darauf?!

Im Treppenhaus also an der Wohnungseingangstür
Jewi14  28.02.2019, 08:59
@Gerhart

Wohnungseingangstür  und Treppenhaus - dies steht eindeutig in der Frage, wo siehst du die Hauseingangstür?

OscarTyrion 
Fragesteller
 28.02.2019, 10:10
@Gerhart

Wohnungseingangstür(zarge) von außen!

Sagen wir mal so, man braucht kein Fachmann sein, um zu erkennen warum die Zarge verkratzt ist... Die Wahrscheinlichkeit, dass die anderen Mieter ausgerechnet im Schlossbereich mutwillig Kratzer machen, dürfte auch mehr als gering sein...

Letztendlich hatte der Vermieter nach dem Übergabe-Protokoll noch andere Dinge gesehen, welche von Dir abgelehnt werden. Nachdem aber die Kratzer im Protokoll stehen, hättest Du widersprechen müssen, aber es wird schon einen Grund haben, warum Du das nicht gemacht hast...

albatros  28.02.2019, 08:42
denn im Protokoll steht nix davon drin.

So der FS, wie also kommst du drauf, dass die Kratzer im ÜP drin stehen?

germanils  28.02.2019, 08:51
@albatros

Zu Ende gelesen?

Was aber drin steht ist die verkratzte Türzarge im Hausflur.
schwarzwaldkarl  28.02.2019, 08:55
@albatros
Was aber drin steht ist die verkratzte Türzarge im Hausflur.

bitte ganze Frage lesen, Danke...

Das ist eine gute Frage. Da würde ich mal den Mieterverein fragen. Das klingt mir ehr nach normalen Abnutzungsspuren und für die muss der Vermieter selber aufkommen.

germanils  28.02.2019, 09:20

Die Schäden wurden im gemeinsamen Übergabeprotokoll bei Auszug festgehalten und somit vom Mieter akzeptiert. Daran kann auch der Mieterverein nicht rütteln.

Andi848484  28.02.2019, 09:21
@germanils

Daran habe ich nicht gedacht. Aber ob das gleich bedeutet, dass man das zahlen muss, steht aber in den Sternen.

OscarTyrion 
Fragesteller
 28.02.2019, 10:22
@Andi848484

Das ist eben die Frage...

Ja, genau dafür ist die Kaution da. Wenn es im Protokoll drinsteht, hast Du das durch Deine Unterschrift so akzeptiert.

OscarTyrion 
Fragesteller
 28.02.2019, 10:12

Auch wenn sie im Protokoll stehen, ist ja nur der Schaden dokumentiert und nicht die Kostenfrage, also wer die Kosten übernimmt.