Ich habe ein Kleingarten und möchte meine Terasse (6mx2,50m) gern überdachen, darf man das?

7 Antworten

Die Frage bei der Überdachung ist ja oft - was wird (wohlgemerkt vor einem Gericht rechtssicher) als "Überdachung" definiert? Welche Parameter müssen erfüllt sein, dass es als "nicht erlaubte Überdachung" gilt. Das ist schwierig herauszufinden, weil das Thema absichtlich nicht eindeutig geklärt wird.... es gibt viele verschiedene und verwirrende Aussagen dazu aber nichts eindeutiges...

Beispielsweise stelle man sich folgenden Sachverhalt vor: man erstellt eine Holzkonstruktion mit Plastikwellplatten darauf. Diese jedoch ist NICHT fest mit der Laube verbunden und innerhalb von 10min entfernbar. Sie liegt quasi nur auf, weder mit Schrauben an der Laube, noch im Boden verankert - also nicht fest mit dem Haus verbunden, nur mit Band angebunden damit es nicht weg fliegt. Ist so etwas (rechtlich vor Gericht belegbar) als verbotene "Überdachung" zu bewerten, welche entfernt werden muss? Ich denke nicht.

Im Internet habe ich eine Info gefunden wie diese:

Quelle: http://www.das-wilde-gartenblog.de/im-kleingarten-die-terrasse-und-ihr-dach/

Mobile Konstruktionen

Was aber ist eine Überdachung, die dann zur überbauten Grundfläche
gerechnet wird, und was nicht? Hier hat Richterrecht Konkretisierungen
geschaffen, das hier und da auch Eingang in die jeweiligen Satzungen der
Kleingartenvereine bzw. die Landesverordnungen zum
Bundeskleingartengesetz fand. Demnach sind mobile Konstruktionen zur
Überdachung von Terrassen kein Problem, wenn sie leicht und mit wenig
Aufwand demontierbar sind. Mit einer klassischen Markise, die lediglich
„ausgefahren“ bzw. ausgerollt wird, ist man auf der sicheren Seite, auch
Zelte und Planen sind erlaubt. Wer ein guter Do-it-yourselfer ist,
schafft es auch mit anderen Materialien, „leicht demontierbare“
Konstruktionen zu bauen, die man bei Bedarf eben einfach abbaut.

WO die zu überdachende Terrasse sich im Kleingarten befindet, ob frei
stehend oder direkt an der Laube, hat dagegen keinen Einfluss auf die
Genehmigungslage. Ein Partyzelt oder Sonnensegel ist auch hier
unproblematisch, eine auf Dauer angelegte, gebaute Überdachung würde
auch hier den Rahmen sprengen.

In erster Linie ist auch für dich die Satzung gültig. Wenn es nur darum geht, daß es schnell abbaubar sein muß und nicht wie ein zusätzliches Zimmer wirken soll, kannst du ein Art Pergola bauen, lässt alles zuranken und schließt dann die Zwischenräume mit Plexiglas oder Markiesenstoffbahnen.

Ich habe seinerzeit meine Terrasse auch überdacht. Allerdings hatte ich einen Vorstand, der das geduldet hatte, immer mit dem Hinweis, dass das Risiko besteht, die Überdachung entfernen zu müssen. Ausschlaggebend ist (bei uns) das Grünflächenamt der Stadt und zusätzlich die Satzung des Bezirksverbandes. Als ich meinen Garten wegen Umzuges aufgeben mußte, stand in der Schätzung ein Abzug bzw. eine Aufforderung die Überdachung zu entfernen. Das wußte ich aber, wie gesagt, vorher und das war es mir von der genutzten Zeit her gesehen, auch Wert.

Versuch' doch mal Deinen Vorstand zu überzeugen, dass eine Beplanung spätestens nach ein paar Jahren den Charme einer Behelfswohnung in Rio hat und versuch's mit einer "mediterranen" Überdachung. Eine leichte Tragekonstruktion, Kreuzverlattung als "Dach" und dann bewachsen lassen. In südlichen Ländern habe ich sehr viel Wein gesehen, in Deutschland zum Beispiel Clematis (?). Könnte sogar umweltgerecht entsorgt werden, wenn es mal nötig wäre ... Eine andere Möglichkeit wäre, das Ding wirklich zerlegbar zu gestalten (Prinzip Messestand) dann wäre es von der Bauart her nämlich nicht ortsfest.

Laut Kleingartensatzung darf die Bebauung (inklusive Überdachungen) nicht größer als 24qm sein. Wenn der Vorstand anderes duldet, ist das seine Sache. Es gibt beim Landesverband eine Fibel, in der alles wichtige drinsteht, die müsstest Du beim Erwerb des Kleingartens bekommen haben.