Ich habe aus versehen falsche Angaben beim BaföG gemacht, was kann passieren?

2 Antworten

Hallo,

da ich auch davon ausgehe, dass das keinen Unterschied macht bei den geringen Abweichungen, wird da nichts passieren.

Angeben solltest du es auf jeden Fall.

Selbst wenn es was ausmachen sollte, dann musst du den überzahlten Beitrag zahlen. Da du es selbst korrigierst, wird auch da sonst nichts passieren. Der Baföganspruch verfällt nicht, Strafe muss man nur zahlen, wenn ein Betrugsversuch nachgewiesen wird. Da du es aber selbst angibst, die Differenz so gering ist, dass sich da nichts oder nicht viel ändert, würde ich davon ausgehen, dass da auch nichts passiert.

Wer schummelt bekommt Ärger, somit wird wohl Mutter wenn überhaupt zu Gericht gebeten.

Hat sie im Vordruck unterschrieben?

Dein Bedarf steht ja fest, da wird sich also nichts ändern, setze ggf. Formblatt 8.

Mich irritiert, wurde gar kein Stipendium geprüft/beantragt, wenn Mutter so geringe Einkommen hat?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung