Ich habe am Tag nach dem Tod einer Bekannten 400.-- Euro von ihrem Konto abgehoben. Diese muß ich nun zurückzahlen weil unberechtigt.Bekomme ich eine Stafe?

6 Antworten

Woher sollen wir das wissen? Zwar ist bereits der Versuch der Unterschlagung strafbar, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Mit Rückzahlung sollten die Erben das als elrledigt betrachten - was haben sie von einer Geldstrafe, die gegen dich ausgeurteilt werden könnte?

G imager761

Da im Falle des Todes häufig Nachlassverwalter eingesetzt werden, fällt die Abbuchung vom Konto auf. Dann wird in der Regel erst einmal Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Im dann höchstwahrscheinlich eingeleiteten Ermittlungsverfahren wird geprüft, wer alles Zugang zu dem Konto hatte und in der Regel werden auch die Videoaufnahmen des Geldautomaten dabei herangezogen.

Über allem schwebt der § 263 StGB und dieser sieht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vor. Je nach Laune der Erbberechtigten kommt auch noch ein zivilrechtliches Verfahren auf dich zu.

Warum in aller Welt, hast du Geld von dem Konto einer Verstorbenen abgehoben?

Da im Falle des Todes häufig Nachlassverwalter eingesetzt werden

Nachlassverwalter sind in Deutschland eher die Ausnahme.

@ichweisnix

Der Gedanke kam mir auch schon, aber war zu bequem einen weiteren Kommentar zu schreiben. Man kann aber davon ausgehen, dass die Erben sich die Konten ansehen, weil sie evtl. Daueraufträge stornieren wollen und sich dann über die Abhebung wundern.

Wenn Sie Vollmacht der Verstorbenen hatten, waren Sie wohl formal berechtigt, Geld von deren Konto abzuheben. Ohne Vollmacht hätte die Bank ja wohl auch nicht ausgezahlt.  Oder: Haben Sie unberechtigt die Geldkarte der Verstorbenen benutzt und deren PIN ebenso unberechtigt (also ohne Auftrag der Verstorbenen) verwendet ?   Dann wäre Unterschlagung der hier relevante Straftatbestand. Wenn Sie aber das Geld umgehend zurück überweisen, wird (hoffentlich) niemand auf die Idee kommen, Sie anzuzeigen. Sie sollten den Erben gegenüber offenbaren, dass Sie zwar zu Unrecht abgehoben, das Geld in erkenntnis des Fehlers aber wieder zurückgezahlt haben. Dann wird auch sicher eine Strafanzeige unterbleiben. Ohne Anzeige der Erben würde hier wohl kaum ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet; die Staatsanwaltschaften haben genug anderes zu tun.

Bekomme ich eine Stafe?

Läßt sich aus den was sie schreiben nicht entnehmen. Die Tatsache, das die Erben Anspruch auf das Geld haben ist eine andere Frage.

Die Frage ist wie konnten Sie überhaupt das Geld abheben und wieso haben sie dies getan.

Das wird sicherlich von den näheren Umständen abhängen.