Ich hab ausversehn ein Schild angefahren. Was passiert jetzt?

10 Antworten

Die Frage ist, ob hier allenfalls ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäss § 142 StGB vorliegen könnte. Hiernach ist strafbar, wer sich entfernt, ohne, dass man seine Identität feststellen konnte. Allerdings entfällt die Strafbarkeit, wenn man eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet hat, ohne, dass jemand den Unfall zu Protokoll nehmen wollte.

Nun stellt sich also die Frage, wie lange man bei einem beschädigten Verkehrsschild warten muss. Wenn keine Zeugen da waren, die die Sache hätten protokollieren können, muss die Wartezeit nur kurz angesetzt werden, wichtig ist einfach nur, dass man den Schaden nachträglich meldet, denn auch das nachträgliche Nichtmelden, selbst wenn die Entfernung am Anfang gerechtfertigt oder entschuldigt war, kann seinerseits einen Straftatbestand erfüllen.

Die Meldung kannst du entweder bei der Polizei ablegen, oder direkt beim Strassenbauamt / Tiefbauamt. Das geht telefonisch.

Wenn sie fragen, warum du den Schaden nicht direkt gemeldet hast, sagst du einfach, dass keiner da war, und du es übertrieben gefunden hast, deswegen gleich zu Polizei herzubeordern.

Wichtig ist aber, dass du die Meldung jetzt machst, denn sollte es aufgrund des beschädigten Schildes zu Folgeunfällen kommen, haftest du auch für diese Schäden und dann bist du deinen Führerschein definitiv los.

Nun zur Frage, wie sich die Sache auf deinen Führerschein auswirkt, da du in der Probezeit bist. Es gibt zunächst einmal die Möglichkeit, dass du wegen Verletzung des §9 Abs.5 StVO (Vorsicht beim Rückwärtsfahren) verurteilt wirst. Ob dies den Führerschein gefährdet, muss im Einzelfall entschieden werden, aber üblicherweise werden solche minderschweren Verfahren aufgrund Geringfügigkeit eingestellt.

Dann ist ein Warngeld gemäss §1 Abs.2 StVO (ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) möglich, das 35 Euro betragen würde und deine Probezeit nicht gefährden würde.

Allenfalls kommen dann noch die Schadenersatzkosten für das Schild auf dich zu, die dürften allerdings minimal gehalten werden.

chill mal deine Sackhaare. Mach kein großes Ding drauf der Staat zieht uns so oder so zu viel aus der Tasche

hab einen leichten schade aber am Schild konnte ich nix erkennen. 

Wenn Dein Auto einen leichten Schaden hat ? sichtbar (in Form von einem Kratzer usw.), dann wird das Schild wohl auch nicht mehr ganz ohne Makel sein. Dann bist Du definitiv zu schnell gefahren. Hoffentlich hast Du keinen Alkohol getrunken, dass könnte man Dir zum Vorwurf machen.

Bin aus Reflex weggefahren mich hat keine gesehen. 

Tankstellen haben eine Video Überwachung und zur Sicherheit solltest Du zu der Tankstelle fahren um mit dem Pächter zu reden.

Der wird Dir nicht gleich den Kopf abreißen. Wahrscheinlich wird er nur schmunzeln, weil Du reumütig zurück gekommen bist.

Wie willst du am Schild keinen Schaden festgestellt haben können, wenn du 'aus Reflex' weggefahren bist? Da konntest du dir das Schild doch gar nicht ansehen.

Ob dich Jemand gesehen hat, kannst du nicht wissen. Tankstellen haben eine Videoüberwachung.

Ich würde an deiner Stelle zur Tankstelle zurückfahren und dem Mitarbeiter den Unfall melden.

Hallo! Schwierige Situation. Sollte es einen Schaden geben so steckst Du jetzt schon in der Fahrerflucht ohne Schaden könntest Du abwarten.

Fahre noch mal vorbei und schau Dir das Schild genau an, am besten mit einer weiteren Person.

Kein Schaden dann könntest Du es so lassen.sonst melde es besser der Polizei. Erkläre dann Du hättest Dir das Schild nach dem Unfall angesehen und da noch keinen Schaden festgestellt

Alles Gute

In der Fahrerflucht steckt er noch nicht zwangsläufig, gemäss § 142 Abs.2 Ziff. 2 StGB kann er den Schaden hier auch nachträglich noch melden.

Tankstellen sind normalerweise video-überwacht. Evtl. wird dir das als Fahrerflucht angelastet.