Ich ging zu einem Steuerberater, ausgemacht war ein kostenloses Erstgespräch, jetzt nach 1 Jahr erhalte ich eine Rechnung von 70€. Muss ich das einzahlen?

6 Antworten

Erstgespräch kostenlos.... folgte denn ein Zweiter Termin (denn davon geht man aus)?

Vermutlich hat der StB gedacht, dass noch Beratungsbedarf in den nächsten Monaten anfällt. Als er merkte das nichts mehr passiert, stellte er die Rechnung. Wäre doch was fies, Kostenlos professionelle Beratung einzuholen und dann nicht mehr aufzutauchen.

Bezahl einfach. Das Gespräch war recht günstig und kannst du ggf. für die Steuererklärung 2016 absetzen.

was wurde bei diesem Termin besprochen?

ein kostenloses Erstgespräch gibt es i.d.R. nur dann, wenn der Folgeauftrag durch den Steuerberater erledigt wird.

Hat der Steuerberater bei diesem Gespräch eine Beratung durchgeführt, DARF diese nicht als kostenloses Erstgespräch behandelt werden ...

Constantin88 
Fragesteller
 28.04.2016, 10:01

Naja aber dann existieren grundsätzlich keine kostenlosen Erstgespräche, weil logischer weise redet man über seine Steuern und was/wie einem der Steuerberater helfen kann.

wurzlsepp668  28.04.2016, 10:05
@Constantin88

richtig ...

stell Dir vor ...

der Steuerberater verdient Geld, wenn er arbeitet und dafür Rechnungen schreibt .....

ich handhabe es so, dass für gute Mandanten teilweise Leistungen ohne Berechnung erbracht werden ..... aber mit diesen Mandanten verdiene ich Geld ...

Hallo

Sollte das nicht schriftlich festgehalten worden sein wirst du dir schwer tun das zu beweisen.

In dem Moment kann die Standartgebühr eingeholt werden da kein Beleg für diese Absprache exestiert.

Solltest du jedoch schriftlich was haben dann kannst du es vorlegen ;)

Im anderen Fall steht Aussage gegen Aussage und in dem Fall wirst du dann nicht drum rum kommen.

Man könnte jedoch sich mal Telefonisch erkundigen und dann die Sachlage erklären vll hilft das

Grüße

Constantin88 
Fragesteller
 28.04.2016, 09:55

Nein verstehe ich nicht, komm zu mir Erstgespräch ist kostenlos wie sollst da was schriftliches haben bitte ? Wenn ich dann deren Konditionen nicht akzeptiere bekomme ich eine Rechnung.

Obi1989  28.04.2016, 10:23
@Constantin88

Wie gesagt sowas ist immer schwer.

Man müsste belegen können das es so ist wenn man es nicht kann kommt man um die kosten nicht rum.

Wäre wie wenn du dir ein Auto kaufst und der Verkäufer sagst du kriegst zu dem Preis noch die Winterreifen umsonst.

Solang das nicht auf Papier festgehalten ist kann der dir viel erzählen ;)

Da es im nachhinein keiner belegen kann

GRüße

Wurde mit einem kostenlosen Erstgespräch geworben oder hast du ein schriftliches Angebot?

Wenn du glaubst, dass es sich hier um eine Masche des Steuerberaters handelt kannst folgendes machen:

Lass zum Schein einen Bekannten einen Termin beim Steuerberater machen. Sollte dem auch wieder ein kostenloses Erstgespräch angeboten werden hast du im Streitfall auf jeden Fall einen Zeugen.

Das die Rechnung erst 1 Jahr später gestellt wird ist in der Tat ungewöhnlich!

Ob und wann der Anspruch verjährt ist müsstest du mal googlen.

Google Tipp: Verjährungsfristen

Ich bin mir nicht sicher, aber Anwälte dürfen z. B. KEINE kostenlose Beratung anbieten/durchführen! Die müssen sich standesgemäß an ihre Gebührenordnung halten!

Ich meine, dass das auch für Steuerberater gilt!

Eine Erstberatung darf hierbei um die Euro 180,00 kosten/nicht übersteigen.

Mit 70,00 Euro ist das dann doch recht fair.

Absprachen, die gegen Rechte/Gesetze verstoßen sind in meinen Augen unwirksam!

Vermutlich kannst Du eure Absprache eh nicht beweisen, also zahle lieber bevor es noch teurer wird!