Kosten Steuerberater Buchführung BWA?

4 Antworten

Du solltest erst mal lernen, die Rechnung zu lesen ....

der Steuerberater hat die BILANZ incl. der Nebenarbeiten in Rechnung gestellt .....

Grundsätzlich hört sich das enorm an. Wenn man mal vorstellt, dass jemand 3 Millionen umsetzt (von Gewinn mal ganz zu schweigen) wären 80.000€ in Rechnung zu stellen wohl der Grund für einen Herzinfarkt. Generell sollte man vorher die Kosten besprechen, das erspart ein böses Erwachen. Am besten du forderst mal eine Auflistung seiner Dienstleistungen dir gegenüber an (bzw. Rechnung) und fragst nach wie sie darauf kommen, diesen Betrag anzurechnen und ob sich da was verhandeln lässt. Falls nicht, muss der Anwalt wohl eingeschaltet werden.

Viele Grüße,
dein StayInLife

der Steuerberater hat KEINE BWA in Rechnung gestellt ....

glaub mir ....

(und nein, der Steuerberater war nicht ich ....)

@wurzlsepp668

Hört sich für mich auch irgendwie sehr seltsam an..

Viele Grüße,
dein StayInLife
(PS: Dein "nein, der Steuerberater war nicht ich" klingt sehr verdächtig!)

Schau Dir bitte mal die Steuerberatervergütungsverorodnung an:


§ 33 Buchführung (1)Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).
(6) Gegenstandswert ist der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder aus der Summe des Aufwandes ergibt.

Gemäß Tabelle C sind 10/10 bei 300.000 EUR Umsatz 303,00 EUR. Rechnet der Steuerberater mit dem Mittelwert von 7/10 ab, ergibt sich für die Buchführung eine Gebühr von
7/10 x 303 x 12 = 2.545,20 EUR
§ 35 Abschlußarbeiten
(1) Die Gebühr beträgt für die Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2).
(2) Gegenstandswert ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 und 7 das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung.

Die berichtigte Bilanzsumme kenne ich nicht.

Anmerkung: Wenn sich der Umsatz verzehnfacht, so verzehnfacht sich nicht die Gebühr für den Jahresabschluss. In diesem Fall besteht keine lineare Abhängigkeit (siehe StBVV).

Wenn allerdings die Buchhaltung allein 2.545,20 EUR zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenersatz kostet, so können 8.000,00 EUR für den Jahresabschluss (nur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - ohne Erstellung eines Anhangs, Ermittlung des steuerbilanziellen Ergebnisses, Ermittlung des steuerrechtlichen Ergebnisses, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, elektronische Datenübermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger, elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt) inklusive Umsatzsteuer und Auslagenersatz realistisch sein.

2000 EUR-3000 EUR wären normal. Warum hast du das aber vorher nicht mit dem Steuerbüro besprochen? Ich gebe doch nichts in Auftrag, ohne die Kosten vorab zu besprechen!

es wurde keine BWA (somit Buchhaltung) abgerechnet ....

der Steuerberater hat eine Bilanz incl. Nebenarbeiten erstellt ....

(ergibt sich aus 30/10 abgerechnet ...)

Ah, da hat jemand Dreck am stecken 😁

Wie können Sie behaupten, dass 2.000,00 bis 3.000,00 EUR "normal" wären? Sie kennen doch überhaupt nicht alle Parameter.

Das Thema ist ja nun geklärt. Aber sollte ich eventuell auch mal Fragen in diesem Bereich haben, wende ich mich dann vertrauensvoll an dich ;)

Für mich stellen sich zwei Fragen:

1. Welche Unterlagen in welchem Zustand wurden übergeben? Ordner mit chronologisch abgehefteten Rechnungen, Bankauszügen, Belgen udn Kasssensbericht? Und welche Menge? 300.000,- Umsatz kann man mit 10 Rechnungen machen und mit 6.000 REchnungen.

2. Wie lautete der Auftrag? "Ich möchte eine BWA für 2015" oder "ERmitteln Sie meinen Gewinn 2015."