Darf der Steuerberater für Nicht-Kaufmann eine Kontierung vornehmen, die nicht notwendig ist?

4 Antworten

Wozu eigentlich die ganze Zeterei hier?

Wenn Du nur eine "einfache" E/Ü-Rechnung brauchst als "Nichtkaufmann", brauchst Du auch keinen StB. Da machst Du Dir eine Exceltabelle mit 2 Spalten - Einnahme und Ausgabe - und separierst die USt für die Voranmeldung.

Mehr brauchst Du ja offensichtlich nicht.

Wenn Du eine Kanzlei mit so etwas beauftragst wird die selbstverständlich kontieren um ordentlich buchen zu können um die USt zu ermitteln für die Voranmeldung und im Bedarfsfall auch eine entsprechende BWA vorlegen zu können.

So etwas klärt man im Vorfeld und jammert nicht hinterher über die Kosten!!

Es betrifft mich nicht einmal selbst! Ich jammere nicht! Ich frage mich nur...

@Yannick95

Das ist hier bei GF bekannt. Alle fragen immer nur für einen anderen, nie für sich selbst und fragen ja nur

Für welchen Zeitraum sind denn überhaupt die 600,- € zu zahlen? Wie genau setzt sich die Rechnung zusammen? Ist quasi zum Jahreswechsel der Ordner für ein Jahr beim Steuerberater abgegeben worden mit der Bitte, die Steuererklärung zu erstellen? Ich vermute jetzt einfach mal, das für 1 Jahr Buchhaltungskosten in genannter Höhe entstanden sind. Das ist dann definitiv nicht viel Geld für eine Jahresbuchhaltung.

Du kannst keine passende Antwort verlangen, wenn du nicht vollständige Angaben machst.

Du solltest dir mal die Einnahme-Überschuss-Rechnung ansehen! Ich meine das Formular des Finanzamtes. Hier gibt es jede Menge Zeilen, von denen i. d. R. einige auszufüllen sind. Es reicht nicht aus, nur 3 Zahlen (Einnahmen, Ausgaben, Ergebnis) einzutragen. Nein, es sind viel, viel mehr Einträge vorzunehmen. Daher reicht auch nicht diese Tabelle mit Einnahmen- und Ausgaben-Spalte. Denn dann muss man sich mühsam die entsprechenden Beträge für die einzelnen Formularstellen raussuchen und zusammen rechnen.

Jeder Steuerberater als auch jeder selbständige Buchhalter hat ein Buchhaltungsprogramm. Und alle werden gleich gebucht: zumeist der Kontenrahmen SKR03. Aber die Konten, die bebucht werden, sind von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Je nach Bedarf. Ob Bilanzierer oder Einnahme-Überschuss-Rechner. Nach Größe oder Branche oder Unternehmensform,... Für all die verschiedenen Unternehmen reicht der SKR03 (manche nehmen auch SKR04). Zum Jahresabschluss muss man dann also nur die Kontensummen in die entsprechenden Formularstellen eintragen, teilweise werden dafür auch mehrere Konten zusammen gerechnet. Im Folgejahr kann sich diese Zusammensetzung auch ändern (aufgrund geänderter Formulare).

Damit man dann weiß, dass der Beleg gebucht ist, bekommt er idR einen entsprechenden Vermerk, z. B. "gebucht"-Stempel. Damit man ihn in der Buchhaltung selbst schnell wiederfindet, ist es hilfreich, wenn die entsprechenden Konten angegeben sind (ist eigentlich Standard).

Man könnte sogar die Kontierung weglassen und Stempel auch und einfach nur einbuchen. Aber dann geht man dann suchen. Ist der Beleg schon eingebucht? Was, wenn man keine Rechnungsnummer und Firma eingegeben hat (solche Buchhaltungen habe ich leider schon gesehen bzw. übernehmen müssen. Ein Graus!), wie will man wissen, ob wirklich DIESE Rechnung gebucht wurde und nicht eine andere? Man könnte ja zwei fast identische Rechnungen haben (jedenfalls vom Betrag her). Man könnte sich auch vertippt haben und auf ein falsches Konto gebucht haben. Dann wäre der Belegvergleich hilfreich. Es gibt also eine menge guter Gründe FÜR eine Kontierung. Letztendlich ist der Kontierungsvermerk nichts anderes als eine Vereinfachung für spätere Kontrollen (auch bei Kontrollen durch Prüfer des Finanzamtes).

Die Kosten der Buchhaltung sind eine andere "Veranstaltung". Ein Steuerberater muss sich an die Steuerberatervergütungsverordnung halten. Und dort ist dies geregelt: Die Höhe richtet sich nach Aufwand und Höhe des Gegenstandswertes. Genaueres bitte ich der aktuellen Gebührenverordnung zu entnehmen. Diese findest du unter www.gesetze-im-internet.de.

Der Aufwand erhöht sich, wenn die Belege unsortiert ankommen. Die Kosten würden dadurch also noch höher. Ebenso erhöht sich der Aufwand, wenn immer wieder Belege fehlen, wenn nachgefragt werden muss usw.

Wenn man nicht bereit ist den Preis X zu zahlen: Warum geht man dann zum Steuerberater, fordert die Leistung und fragt nicht (vor Beauftragung) nach dem Preis? Und wenn einem der Preis dann zuviel ist, kann man entweder freundlich absagen und gehen oder man gibt die Unterlagen ab und bezahlt den Preis.

Wie soll ein Steuerberater eine Gewinnermittlung ohne Buchführung erstellen? Das gilt auch für die Erstellung einer EÜR.

Kein Steuerberater wird das "von Hand zu Fuß", also etwa über eine Excel-Tabelle machen, wenn er das einfach über sein Buchführungsprogramm erledigen kann.

Und für jede Buchführung müssen zuerst die Belege kontiert werden, damit hinterher die Eingabe in das Buchhaltungssystem schnell erfolgen kann.

Und die Belege werden kontiert, egal ob Kleinunternehmer oder GmbH. Nur so kann nämlich vom Beleg aus das Buchhaltungskonto und vom Buchhaltungskonto der Beleg gefunden werden.

Auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss vernünftig und ordentlich gemacht werden. Und das geht am besten anhand einer sauberen Buchführung. Es sei denn, die Belege kommen schon super und komplett vorbereitet im Büro an.

Die Belege kamen ordentlich und sortiert beim Steuerberater an. Jeder Beleg war am passenden Kontoauszug. Verändert das die Lage?

@Yannick95

Die reine Tatsache, dass ein Beleg dem Kontoauszug zugeordnet ist sagt ja nichts über die Qualität der Vorbereitung aus. Außerdem kommt es darauf an, was mit dem Berater besprochen wurde.