Muss ich die Rechnung für das Erstgespräch bezahlen?
-1 Ich (und mehrere andere) wurde kalt bei einer Wohnungsbesichtigung (Herr X war der Eigentümer) akquiriert, ob ich nicht einen neuen Steuerberater suchen würde
-2 Per Email haben wir ein "UNVERBINDLICHES" Erstgespräch ausgemacht
-3 Das Büro war bei Herr X zuhause im Keller
-4 Im Gespräch habe ich meine Situation geschildert, darunter eine anstehende Gründung einer GmbH und ein Umzug in die Schweiz
-5 Das Gespräch verlief sehr freundlich und Herr X schilderte mir alle möglichen Steuervorteile einer GmbH (leider wurden mir nach Rücksprache mit meiner aktuellen Steuerkanzlei grob falsche Angaben vermittelt, die mich eventuell sehr teuer gekommen wären)
-6 Nach dem "UNVERBINDLICHEN" Gespräch wurde mir eine Rechnung über 490€ gestellt (3,5h * 140€ - relativ teuer für eine steuerliche Beratung), obwohl niemals schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, dass dafür irgendwelche Kosten anfallen
-7 Auf der Rechnung wurde eine steuerliche Beratung zum Wegzug in die Schweiz angegeben, zu der (wie ich im Nachhinein erfahren habe) Herr X rein gesetzlich nicht befugt ist
Ich möchte die Rechnung nun nicht bezahlen, bin ich damit im Recht?
7 Antworten
Auch ein unverbindliches Gespräch ist nicht unbedingt kostenlos. Du gehst nur zunächst keine vertragliche Bindung ein. Wie lange das Gespräch war, weißt Du. 140 EUR pro Stunde sind kein übermäßig teurer Satz.
Das mit der Falschberatung ist eine andere Sache. Ich würde Herrn X einen Brief schreiben und die Falschberatung darlegen. Kündige ihm an, dass Du die Rechnung deshalb nicht zahlen wirst. Dann wirst Du sehen, wie er reagiert.
Natürlich hätte er Dich darauf hinweisen sollen, dass das Gespräch Geld kostet. Letztlich hat er aber etwas getan und kann daher Geld verlangen. Der beste Ansatz für Dich ist die offensichtliche Falschberatung.
Merke für die Zukunft: "Unverbindlich" heißt NICHT kostenlos. Es bedeutet nur, dass nicht automatisch zu einem Vertrag kommt.
Wenn Herr X weiterhin Probleme macht, kannst Du Dich auch an die zuständige Steuerberaterkammer wenden.
Nein, hast du wirklich geglaubt, der Mann berät dich 3,5 Std. gratis? Übrigens sind EUR 140,00/Std. nicht so viel. Das bezahlst du auch in der KFZ-Fachwerkstatt.
- Bei einer Werkstatt erhält man aber vorher ein Angebot!
- Es war keine wirkliche Beratung, sondern vielmehr ein Datenaufnahmegespräch, in dem ich Ihm meine Situation geschildert habe
- Der niedrigste Satz für eine Steuerberatung ist soweit ich weis bei 85€
- Die Beratung war leider auch noch falsch..
- Ob Beratung oder Datenaufnahme ist irrelevant. Die Zeit hat er für dich aufgewendet
- Der niedrigste Satz ist ebenfalls irrelevant, es gibt ja keine Best-Preis-Garantien beim Steuerberater
- Die Beratung kann nicht falsch gewesen sein, weil ja gar keine Beratung stattfand, sondern nur eine Datenaufnahme (deine Worte).
Du kannst dich ja gerne weigern, aber m. E. musst du zahlen.
Wieso gehst du nicht auf den fehlenden Kaufvertrag ein?
Jeder der mir hier antwortet kann ja auch nicht plötzlich eine Rechnung über 500 Euro stellen, nur weil er etwas für mich getan hat?
Ich habe Ihm von der Erwägung der Gründung einer GmbH erzählt, woraufhin er mir fälschliche Angaben zu den steuerlichen Vorteilen einer GmbH gemacht hat.
Es fehlt kein Vertrag. Es gibt verschiedene Formen des Vertragsabschlusses. Es muss nicht unbedingt schriftlich sein. Verträge können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Und letzteres hast du getan.
Wenn du im Supermarkt etwas kaufst, machst du auch keinen schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag. Du legst die Artikel aufs Band, die Kassiererin sagt sie Gesamtsumme und du zahlst. Der Kaufvertrag ist durch schlüssiges Handeln zustandegekommen.
Aber mach was du willst, du hast gefragt, ich habe dir meine Meinung gesagt. Der Rest liegt bei dir.
Klar. Vielen Dank für deine Meinung.
Ein Erstgespräch über 3,5 Stunden? Da seit ihr ja schon ins Detail gegangen. Von daher ist die Rechnung gerechtfertigt.
Stimmt schon einerseits hat er sich die Zeit genommen, andererseits hätte er mir mitteilen müssen ob und ab wann Kosten anfallen. Meine steuerliche Situation ist nicht gerade einfach, da ich mehrere Wohnsitze in der Schweiz und in Deutschland habe, Firmen (Freelancer, demnächst eine GmbH und eine UG) in Deutschland habe, in der Schweiz angestellt bin, Immobilien in Deutschland kaufe und vermiete und den Großteil der Gewinne in Aktienfonds investiere. Bei meiner aktuellen Kanzlei wurde das erste Gespräch genauso angekündigt und war kostenlos. Danach wurden die Sätze und Pauschalen mit mir verhandelt, ein Vertrag aufgesetzt und unterschrieben und die folgende Arbeit natürlich auch bezahlt.
Worin bestand denn der Beratungsfehler?
ich würde ohne vorheriges Einverständnis auf eine Kaltakquise hinweisen. Ein möglicher Interessent für eine Wohnung wird dann quasi überfallen mit der Möglichkeit einer Dienstleistung.
Ich sehe das als "Haustürgeschäft"
https://meine-kuendigung.de/widerrufsrecht/
Beschwerde einreichen bei der Steuerberaterkammer. Das geht eigentlich gar nicht
Wenn man auf einen Widerruf nicht hingewiesen wurde, gilt immer noch ein Widerrufsrecht. Ich würde einem Vertrag widersprechen
Es existiert kein schriftlicher Vertrag. Der STB hat die Auskünfte nach Nachfrage freiwillig erteilt im Keller, daraus eine Rechnung zu generieren, ist schon frech
Rechnung ist gerechtfertigt, was dachtest du denn, dass er umsonst arbeitet?
Danke schonmal! Ich habe alle genannten Punkte in der Emil genannt: Fehlberatung, Fehler in der Rechnung und fehlen eines Kaufvertrags;
Macht es nichts aus, dass an keiner Stelle eine Vereinbarung über die Bezahlung bzw. ein Kaufvertrag stattgefunden hat?