Ich gebe Online- Nachhilfe und muss Rechnungen erstellen. Darf der Kunde Anonym bleiben also seine Adresse mir nicht verraten?
Meine Kunden wollten ihre Adresse nicht geben.
8 Antworten
Die erste Frage ist doch, warum deine Bankberaterin deine Rechnungen sehen will. Die gehen sie eigentlich gar nichts an und du kannst dich auf die Privatsphäre deines Kunden berufen. Das kann höchstens damit zu tun haben, dass du ein kostenloses Privatkonto führst, auf das Geldbeträge aus deiner selbstständigen Tätigkeit als Nachhilfelehrer eingehen. Für die musst du - bei entsprechendem Umfang - ein Gewerbe anmelden oder dich vom Finanzamt als Freiberufler anerkennen lassen.
Dann bräuchtest du aber ein (kostenpflichtiges) Firmenkonto und darfst das nicht über ein Privatkonto laufen lassen.
Die Frage 2 ist, warum deine Nachhilfeschüler (mehrere? alle?) darauf bestehen ihre Adresse nicht anzugeben. Dafür scheint es mir keinen vernünftigen Grund zu geben, es sei denn, du gibst keine Nachhilfe und es stecken andere Geschäfte dahinter. Wenn deine Bankberaterin einen entsprechenden Verdacht hat, muss sie sich Klarheit darüber verschaffen und sicherstellen, dass dein Konto nicht für Geldwäsche oder andere illegale Machenschaften verwendet wird.
Und was heißt anonym? Den Namen deines Nachhilfeschülers solltest du ja kennen bzw. aus der Überweisung auf dein Konto ersehen können. Es geht ja nur um die Adresse und damit sollte ein normaler Nachhilfeschüler kein Problem haben. Daher werden auch die Beteiligten misstrauisch. Du solltest im eigenen Interesse dafür sorgen, dass du nur Nachhilfeschüler hast, die sich genauso wie du an die Regeln halten. Und das bedeutet nunmal, dass du für eine ordentliche Rechnung die Adresse brauchst.
Wichtig ist auch, dass du in deiner Steuererklärung die Einkünfte ordnungsgemäß angibst und versteuerst.
Habe ich ja gesagt: für eine selbständige Tätiglkeit musst du entweder ein Gewerbe anmelden, oder dich beim Finanzamt als Freiberufler registrieren und anerkennen lassen, was als Nachhilfelehrer normalerweise kein Problem sein sollte. Aber beim Finanzamt registrieren musst du dich in jedem Fall.
Ob du Steuern zahlen musst oder nicht, hängt, wie du richtig gesagt hast, von der Höhe deiner Einkünfte ab. Aber eine Steuererklärung musst du als Freiberufler immer abgeben, damit du im Zweifelsfall nachweisen kannst, dass du unter dem Grundfreibetrag liegst.
Ich habe mich als Freiberufler nicht beim Finanzamt regristriert.
Das musst du aber. Auch wenn du unterhalb der Grenze bist, musst du dich als Freiberufler beim Finanzamt registieren (spätestens 4 Wochen nach Ausnahme der Tätigkeit) und später eine Steuererklärung abgeben.
Bei Kleinbetragsrechnungen (Bruttobetrag ≤ 250 EUR; bis 31.12.2016: 150 EUR) sind die folgenden Angaben ausreichend: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw.15.05.2017
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Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen | Steuern ...Grundsätzlich ja, aber du solltest eine Rechnung auch durchsetzen können. Dazu ist seine rechtsverbindliche Anschrift nötig. Oder du leistest Arbeit gegen Vorauskasse.
Er will mir seine Adresse nicht geben
Dann darf er Vorauskasse leisten.
Was meinst du ?
Dann kauft er von dir, sagen wir, 3 Stunden Nachhilfe und zahlt sie, bevor du die erste Stunde Unterricht erteilst. Wie bei einem Zeitungsabonnement.
Okay wie soll ich das in eine rechnung packen ?
Anschrift: Da steht nichts.
Produkt/Leistung: Da steht dein übliches Produkt, bzw. deine übliche Leistung
Vertragsgegenstand: Unterrichtserteilung, Assistenz bei Hausaufgaben
Konditionen: Der Unterrichtsvertrag kommt mit Zahlungseingang zustande und endet bei Erreichen der auf der Faktura angegebenen Anzahl Lektionen
Nebenabreden: keine
Zahlungskonditionen: gegen Vorauskasse
Also wenn Vorauskasse ist dann brauche ich sicher keiner Adresse ?
tenno5034s Antwort ist korrekt.
Ich bin davon ausgegangen, dass du als Nachhilfelehrer bei dem Schüler Zuhause bist und dann das Geld in Bar bekommst. Ist dem nicht so? Wenn er bei dir vorbeikommt hast du ja auch keinerlei Möglichkeit eine Adresse anzugeben, solange er sein Recht auf Datenschutz geltend macht.
Dann kannst du nicht für ihn tätig sein. Punkt. Die Adresse ist eine Pflichtangabe auf einer Rechnung. Alles andere ist keine Rechnung.
Nur, wenn das irgend jemand interessiert. Er darf den Wisch auch "Vorauszahlungsbeleg" nennen.
Grundsätzlich nein:
Nein, das geht nicht, wenn du eine Rechnung schreibst. Die vollständige Adressen beider Vertragspartner sind Pflichtangaben. Und einiges mehr:
Ja darf er. Das macht eine Bäckerei oder der Supermarkt ja nicht anders.
Grundsätzlich wäre es ja eher nachteilig für dich, wenn du Rechnungen erstellst, die es nicht gibt, für die du dann Steuern zahlen musst.
(Oder habe ich deine Frage eventuell falsch verstanden?)
Ich muss die Rechnungen nur meiner Bank vorlegen. Weil ich Selbstständig Nachhilfe gebe
Der Bank muss man Rechnungen vorlegen. Ganz was neues.
Ja meine Betreuerin will das weil ich zu viel Geld mache. Die Hat meine Karte gesperrt. Wilkommen bei Sparkasse.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht.
Aber bei den Überweisungen stehen dann doch immer verschiedene Namen dahinter und die Summen sind doch auch nicht so hoch.
Ja stehen die auch aber was soll ich machen sie will Rechnungen
Da wird sie sich mit Rechnungen ohne Namen nicht abspeisen lassen.
Ich habe den Namen
und die Adresse brauchst du auch.
Er will doch Anonym bleiben sag mal seid ihr doof oder versteht ihr das nicht
Doch, wir verstehen es. Aber manche Sachen gehen halt nicht.
Hmm, das klingt alles sehr verworren.
1. Was genau hat diese Betreuerin dir zu sagen? (Bist du in einer Art Gerichtlicher Betreuung?)
2. Warum sperrt die Sparkasse dein Konto? (Wegen zu viel Geld sicher nicht)
3. Wieso solltest du zuviel Geld machen? (Dem Bill Gates sperren die doch auch keine Konten)
4. Rechnungen sind nur für eins auszustellen: Die Steuern (Wieso will deine Betreuerin diese haben?)
5. In einer Rechnung muss nie ein Name stehen und der Datenschutz ist das gute Recht deines "Kunden". (Erklär das doch einfach und sag, dass der Kunde das nicht möchte)
@ Horst, ich bin wohl der falsche Adressat. Ich habe die Frage nicht gestellt.
Bäckereien und Supermärkte haben Registrierkassen die an Zahlungssysteme angeschlossen sind. Da ist das etwas ganz anderes.
Da gibt aber Ware gegen Geld, und keine Rechnung.
Dann gibts aber keine Leistung. Die Vollständige Adresse des Vertragspartners ist eine Pflichtangabe auf einer Rechnung.
Falsch ich bin als Nachilfelehrer Freiberufler und muss keine Steuern zahlen bis zu einem bestimmen Freibetrag