Müssen zwei Rechnungen erstellt werden?

5 Antworten

1 Rechnung für alles komplett .

Alle Leistungen auflisten

Gesammtbetrag

Abzüglich Vorrauszahlung

Noch zu zahlen

Eine reicht.

Wenn man sich einen Vorschuss vom Arbeitgeber geben lässt dann wird auch nur auf einer Lohnabrechnung das ausgezahlte Gehalt und der Vorschuss angegeben und dort auch berechnet.

Eine reicht. Schreibe die Rechnung, ziehe unter der Gesamtsumme die Vorauszahlung ab, darunter " noch zu zahlen" die Differenz, also auch 50%.

Es reicht eine Schlussrechnung. Üblich ist es, für die Anzahlung eine "Abschlagsrechnung" zu schreiben, ist aber keine Pflicht.

Eine Rechnung für alles