Ich brauche eine Arbeitsbrille für den Computer. Wieviel muß der Arbeitgeber zugeben? Ist das dann mein Eingentum und kann ich sie ggf bei Kündigung mitnehmen?

9 Antworten

am besten mit dem Chef besprechen

Da hat dein Arbeitgeber nix mit zu tun.

Wenn Du für die Arbeit nachweislich eine Bildschirmbrille benötigst, muss der AG diese auch bezahlen.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/bildschirmbrille-zusammenfassung_idesk_PI957_LI1733502.html

Die Brille ist dann aber Eigentum der Firma und steht Dir nur für die Arbeit zur Verfügung. Wenn der AG es anordnet, musst Du sie in der Firma aufbewahren. In manchen Firmen gibt es dazu interne Regelungen, bzw. Betriebsvereinbarungen. Da stellt der AG einen vereinbarten Betrag zur Verfügung, wünscht der MA dann z.B. eine teurere  Fassung, bezahlt er diese selbst.

 

Die Bürobrille ist eine persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit. Das
sagt das Arbeitsschutzgesetz. Arbeitgeber sind deshalb dazu
verpflichtet, zumindest einen Teil der Kosten der Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen, wenn eine entsprechende Bescheinigung vom Augenarzt bzw. Augenoptiker vorliegt.

Damit ist es auch deine Brille, denn die will niemand anderes danach haben

Wenn du die Brille zahlst, ist es dein Eigentum - ansonsten gehört Sie der Firma und muss abgegeben werden. Der Chef kann Sie dir auch übereignen