Ich bin jemanden reingefahren, welcher Unfallursache ist schlimmer?
Hallo ich bin an einer Ampel jemanden leicht gegengefahren, es gibt nur leichte Kratzer an der Karosserie. Grund dafür war, dass ich einfach für einen Moment nicht aufgepasst hab bzw. nach rechts weg geguckt hab und als ich nach vorne sah, standen die Autos an der plötzlich roten Ampel und ich habe stark gebremst, aber wie schon gesagt immer noch leicht gegen das andere Auto gestoßen. Erst gings dem Unfallopfer sehr gut, bis die Polizei auftrat, dann hatte sie plötzlich kopfschmerzen angegeben. Nun steht im Polizeibrief, dass der unfallgrund ein zu geringer Sicherheitsabstand war, obwohl das nicht der Fall war.
Würde ein zu geringer Sicherheitsabstand für mich, andere, bzw. schwerere Folgen für mich haben?
6 Antworten
nein, spielt keine rolle
kollege hat dafür 40 tagessätze gezahlt, war cool
fährt hinten rein, vorne hat schleudertrauma, 40 tagessätze für fahrlässige körperverletzung
gayzet
Grundsätzlich bist du in der Verantwortung und somit rechtlich untergeordnet als Verursacher.
Ob die Dame Kopfschmerzen hat oder nicht, spielt keine Rolle, da kein Personenschaden entstanden ist. Der zu geringe Sicherheitsabstand kann zur einem Verstoß nach StVO sein aber hat kein Ausmaß einer Strafe.
Fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat. Wo steht das, auf einer Anhörung?
evtl. will die Frau noch Schmerzensgeld herausholen, das kann man ihr aber nicht unbedingt unterstellen. Es gibt ein HWS Schleudertrauma, wenn Jemand auffährt.
Die Versicherung zahlt das, keine Sorge. Körperverletzung wäre aus meiner Sicht etwas Anderes.
Vermutlich kann die Polizei 75 € für den Unfall berechnen
Wenn du ausreichend Sicherheitsabstand gehabt hättest, wäre ja nichts passiert. Das erklärt sich doch von selbst.
Ja, es war zu geringer Abstand. Damit kommen Sie mit einem Strafzettel davon. Sie können aber auch darauf bestehen, daß Sie sich lieber die Landschaft angeschaut haben, statt auf den Verkehr zu achten. Dann ist der Lappen gleich weg und Sie dürfen zur MPU antanzen.
Da steht jetzt aber dass das eine fahrlässige körperverletzung wäre.. ist dies keine straftat?