Ich bin 16 und meine Freundin 13?

16 Antworten

natürlich kann sie davon schwanger werden - wie groß die Gefahr ist, kann ich nicht beurteilen.

ABER: selbst ohne dass sie schwanger wird, können ihre Eltern Strafanzeige gegen dich stellen, denn Sex mit jemandem, der noch keine 14 Jahre alt ist, ist verboten.

Das geht nur, wenn der Partner ebenfalls unter 14 ist - da bist du aber weit drüber.

Also, hoff mal, dass es nicht dazu kommt, sonst könnte das ziemlich böse ausgehen.

Mit 13 gilt sie noch als Kind und sexuelle Handlungen mit Kindern sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Die Strafbarkeit resultiert aus dem § 176 StGB, jedes Jahr gibt es mehrere 1000 verurteilte Personen.

RFahren  29.01.2019, 13:08

Grundsätzlich richtig - aber nicht nur die Eltern können ihn anzeigen, sondern praktisch jeder...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Klar kann sie so schwanger werden, klug ward ihr ja nun nicht gerade. Euer Verhältnis müßt ihr in der Öffentlichkeit total verschweigen, sonst geht es dir mächtig an den Kragen. Der hiesige Staat versteht da keinen Spaß, wenn denn Sex mit Kindern im Spiel ist, egal ob die das auch selbst wollen. Der Staat läßt da keinen Spielraum zu, ein Wollen auch eines älteren Kindes zählt nicht. Dann meint er zudem, dass das Mädchen ein Seelenknacks davon trägt, obwohl das oftmals so nicht stimmt, wenn es denn gewaltfrei und mit dem Willen des Mädchens sexuell zugeht.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auch durch Lusttropfen schwanger zu werden.

Was ihr gemacht habt, ist in Deutschland als "Sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind einverstanden war oder die Initiative gar von ihr ausging. Es spielt auch keine Rolle, ob Du "ganz" oder "halb drin warst", denn bereits ein Zungenkuss oder Petting erfüllt den Straftatbestand.

Spätestens wenn es zu einer Schwangerschaft kommt, wird es zu Nachforschungen über die Vaterschaft kommen und sich ggf. die Staatsanwaltschaft dafür interessieren. Kindesmissbrauch ist ein Offizialdelikt - d.h. anzeigen kann Dich JEDER (also auch z.B. ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar) und die Staatsanwaltschaft MUSS ermitteln!

Ein Jugendlicher wird zwar wahrscheinlich bei einvernehmlichem Sex nicht gleich ins Gefängnis wandern - aber zu einer Verhandlung und einer entsprechenden Strafe kann es durchaus kommen.

Wenn Euer Sexperiment erst in den vergangenen Stunden bzw. Tagen passiert ist, dann solltet ihr Euch unbedingt über die "Pille danach" beraten lassen! Ihr Frauenarzt wäre die erste Anlaufstelle! Je früher ihr Euch darum kümmert, desto größer sind die Chancen um eine Schwangerschaft noch zu verhindern!

Ansonsten muss ich Euch raten, Euch bis zu ihrem 14. Geburtstag aufs Händchenhalten zu beschränken und danach eine zuverlässige Verhütung zu nutzen!

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Klarobra 
Fragesteller
 30.01.2019, 12:21

Muss da Ihre Eltern sein? Bei Frauenarzt ?

RFahren  30.01.2019, 12:30
@Klarobra

Zum Beispiel HIER steht:

https://www.familienplanung.de/verhuetung/verhuetungspannen/pille-danach/

Mädchen unter 14 Jahren brauchen die Zustimmung ihrer Eltern, wenn sie die „Pille danach“ kaufen oder verschrieben haben wollen.

Ihr werdet also wohl mit den Eltern reden müssen... Aber nicht "irgendwann"! Je früher ihr aktiv werdet, umso größer sind die Chancen eine evtl. angezettelte Schwangerschaft doch noch zu verhindern... . Zu einer solchen Beratung gehört auch, dass der Frauenarzt bestimmt, ob es aufgrund des Zyklus überhaupt möglich ist, dass sie schwanger wird oder ihr "Glück" hattet und an unfruchtbaren Tagen sexperimentiert habt. Daher wird dieser wissen wollen, wann die letzte Regelblutung war und welche Zyklusdauer sie normalerweise hat.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Klarobra 
Fragesteller
 30.01.2019, 14:35
@RFahren

Sie hatte ihre Tage, vor 12 Tagen und denken wenn es nur das wenig was das sie Schwanger sein kann

Wie viele Male denn noch!

Ja sie kann Schwanger sein!

Und ja du hast dich auf jeden Fall strafbar gemacht, Sex mit einem Kind ist VERBOTEN, erst ab 14 ist es wie in eurem Fall erlaubt!

Ja sie könnte schwanger sein und ja du bist so oder so dran es ist eine schwere Straftat (Missbrauch von Kindern) und hat eine lange verjährung