Kann man nach einer Abschiebung wieder mach Deutschland?

7 Antworten

Als erstes mußt Du/er ein "Vaterschaft- Feststellungsverfahren" durch laufen ..um,solltest Du die deutsche Staatsbürgerschaft haben einen Antrag auf Fam.zusammenführung aus humanitären Gründen zu stellen.... Kind -Vater- Kontakt.

Die Abschiebekosten muß er erst bezahlen um eine Einreisegenehmigung zu erhalten.

Dann richte Dich nach Absatz 3 von almmichel und bereite alles vor, wie ausreichenden Wohnraum, selbst finanziertes Leben, lege Sparguthaben an, falls er nicht flüssig ist, damit Du erstmal seinen Lebensunterhalt hier bestreiten kannst bis er eine Arbeit gefunden hat.

viel Erfolg m.l.G. ;)h

Er muss einen Antrag stellen auf Befristung der Abschiebung,. Dazu muss er dann beweisen koennen, das er der leibliche Vater des Kindes ist und ihr beabsichtigt zu heiraten.

Du musst dann zu der Auslaenderbehoerde gehen und nach den Kosten der Abschiebung fragen und diese muessen dann auch vollstaendig bezahlt werden.

Um das ganze noch zu untermauern gehe bitte zu deinem Standesamt und stelle dort ein Ehefaehigkeitszeugnis und frage dort was du dann alles fuer Urkunden von deinem Freund vorweisen musst.

Anschliessend kann sich dein Freund einmal bei der deutschen Botschaft in seinem Land erkundigen, ob es moeglich ist die Abschiebedauer zu verkuerzxen und was er alles vorlegen muesste an Urkunden. Wichtig ist, das er beweisen kann, das er der Vater des Kindes ist und er muss auch fragen, ob eine Heirat mit dir die Abschiebung aufhebt oder verkeurzt.

Dies sind die einzigen Moeglichkeiten, die ich euch erst mal raten kann zu tun.

Welche Auswirkung haben Ausweisung/Abschiebung? Die Maßnahmen wirken sich so aus, dass man zunächst auf unbefristete Zeit nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich darin aufhalten darf (Einreisesperre). Es erfolgt eine nationale Ausschreibung zur Fahndung sowie eine Eintragung im Ausländerzentralregister. In der Regel erfolgt auch eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS), so dass auch die Einreise in ein Schengen-Staat nicht erlaubt ist.

Was ist zu tun, wenn ich nach erfolgter Ausweisung/Abschiebung wieder nach Deutschland kommen will?

Es musst ein Antrag auf Befristung der Wirkung der Ausweisung/Abschiebung (Einreise- und Aufenthaltsverbot) gestellt werden. In der Regel (es gibt Ausnahmen) wird die Wirkung auf Antrag befristet. Durch Urteil vom 10. Juli 2012 (BVerwG 1 C 19.11) hat das höchste Verwaltungsgericht entschieden, dass ein Ausländer, der ausgewiesen wird, beanspruchen kann, dass die Wirkungen der Ausweisung bereits mit dem Erlass der Ausweisungsverfügung befristet werden. Welche Kriterien bei der Entscheidung berücksichtigt werden, richtet sich nach dem Einzelfall (z.B. familiäre Bindungen). Verwaltungsvorschrift zu § 11 AufenthG

Die Befristung der Wirkung der Abschiebung wird in der Regel von der vorherigen Erstattung der Abschiebungskosten abhängig gemacht.

http://www.auslaenderamt-kassel.de/sperre.htm

wenn er abgeschoben wurde gibt es da eine sperre. danach kann er beantragen ob er einreisen darf und dann abwarten.

nein, klagen könnt ihr nicht.

im übrigen sollte dein freund in seinen unterlagen stehen haben, ob und wann er weider einreisen darf