Unterhaltspflicht, oder arglistige Täuschung?

16 Antworten

  • Nein, solche Art von "Täuschung" sieht der Gesetzgeber nicht vor -- und es wäre ja auch absolut gar nicht beweisbar.
  • Für gezeugte Kinder ist man voll verantwortlich, egal wer versehentliche Verhütungsfehler begeht oder sich gar vorsätzlich schwängern lässt. Und letzteres kommt ja gar nicht selten vor, wie auch dir bewusst gewesen sein muss. 

Bei "Du brauchst kein Kondom, ich kann nicht mehr schwanger werden" hättest du von den Alarmglocken taub werden müssen!

Bei "Als ich kurz vorm Höhepunkt dennoch rausziehen wollte..." muss ich dich ernsthaft fragen wo du warst beim Aufklärungsgespräch.

Und bei "lass ihn drin, Ich mag es......" hätte dir sozusagen Zaunpfahlmäßig klar werden müssen das sich dein sorgloses Leben grad erhängt hat.

Arglistige Täuschung mag richtig sein aber Beweisen wirst du das nicht können denn die gleiche Energie die sie aufgewendet hat um dich zu täuschen wird sie auch weiterhin verwenden. Da wird auch kein Richter helfen können. Probieren geht bekanntlich über Studieren......

Einzig die Frage bleibt ob du der einzige bist mit dem sie das abgezogen hat und ob damit ein Vaterschaftstest gerechtfertigt ist.

Selbstverständlich bist Du zur Unterhaltungszahlung verpflichtet, aber mal abgesehen davon, wirst Du Vater und hast sowohl Pflicht und Recht diese neue Rolle anzunehmen und für das Kindchen da zu sein.

Tannibi  29.09.2017, 11:27

Eigentlich hat er nur die Pflicht,
für das Kind zu zahlen.

DasNeueProfil  29.09.2017, 12:35
@Tannibi

Eigentlich hat er nur die Pflicht,
für das Kind zu zahlen.

Nein, er hat auch Rechte, zumindestens das Umgangsrecht. Wenn er es beantragt, bekomtm er das gemeinsame Sorgerecht.

Tannibi  04.10.2017, 08:44
@DasNeueProfil

Es ging hier nur um die Pflichten, die er hat.
Schließlich wollte er das Kind nicht.

respondereNon  30.10.2017, 10:29
@Tannibi

Ohne die Verwendung von Verhütungsmittel willige ich sehr wohl in alle Konsequenzen die Geschlechtsverkehr mit sich bringt ein. Sonst einfach Gummi nehmen, immer.

finde die frage interessant, auch wenn es jetzt 2 Jahre her ist :).

Meine rein "rechtliche" Einschätzung: wenn sie gesagt hat sie kann nicht schwanger werden, und man könnte theoretisch nachweisen dass sie gelogen hat (z.B. sie hat gesagt sie wäre sterilisiert was nachweislich nie der Fall war)...

in dem Fall ist man natürlich trotzdem Unterhaltspflichtig da der Unterhalt dem Kind zusteht.... gleichzeitig könnte sich daraus aber eine Schadensersatzforderung in gleiche höhe der Ex-Freundin gegenüber ergeben. Würde ich jetzt zumindest so einschätzen (und ich betone... rein reichtlich/sachlich... die Unterhaltszahlung ist der Schaden, nicht das Kind).

Es ist völlig egal, wie das Kind gezeugt wurde - Verhütungsunfall, Täuschung, Flugsamen - wenn Du der Vater bist, dann zahlst Du für das Kind. 

Selbst wenn Du versehentlich eine Prostituierte schwängerst, entbindet Dich die Zahlung ihrer Gage nicht von der Unterhaltspflicht.

Du kannst natürlich auf einem Abstammungstest bestehen - sollte sich dabei herausstellen, dass Du das Kind nicht gezeugt hast, dann bist Du aus dem Schneider... . Lautet das Ergebnis jedoch, dass das Kind von Dir ist, solltest Du Dich langsam an den Gedanken gewöhnen Vater zu werden und Unterhalt bezahlen zu müssen... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren