Kind wird mit < 14 Jahren schwanger

9 Antworten

§ 176 (1) StGB

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


§ 19 StGB

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


Also: Es handelt sich grundsätzlich um eine rechtswidrige Tat nach § 176 StGB. Bestraft werden kann der Täter jedoch nur, wenn er älter als 14 Jahre ist. Handelt es sich beim Vater des Kindes ebenfalls noch um ein Kind, kann er nicht strafrechtlich belangt werden.

Zivilrechtliche Folgen (Unterhaltsverpflichtungen etc.) sind davon getrennt zu betrachten.

Zeig mir einen Menschen auf der Welt der sich immer an das Gesetz hält, mal ehrlich du wirst keinen finden! (Bei 7 Milliarden)

Gruß Esel11

Das kommt drauf an, um welche Gesetze es geht^^

Kommt auf das Alter des Partners an.

Wenn der 14 oder älter ist, hat er das Problem.

Wenn er auch unter 14 ist, wird da niemand bestraft. Es ist nicht verboten mit unter 14 Jahren Sex zu haben. Es ist nur verboten MIT jemandem, der unter 14 ist Sex zu haben (wenn man selbst älter ist).

Es ist nur verboten MIT jemandem, der unter 14 ist Sex zu haben (wenn man selbst älter ist).

Nein, das ist generell verboten. Unter 14 ist der jeweilige Täter nur nicht strafmündig und kann somit nicht bestraft werden. "Nicht bestraft werden können" ist aber etwas völlig anderes als "erlaubt sein".

Der Vater des Ungeborenen, wenn er schon strafmündig ist...

Es ist in D nicht gesetzlich verboten Sex zu haben, wenn man jünger als 14 ist. Zwei unter 14-jährige dürfen miteinander poppen, bis der Arzt kommt. Wenn nur einer der beiden älter als 14 ist, macht nur der sich natürlich strafbar.

Zwei unter 14-jährige dürfen miteinander poppen, bis der Arzt kommt.

"Dürfen" ist etwas völlig anderes als "nicht dafür bestraft werden können". Dürfen tun sie nicht.