Mitgliedsbeitrag nach Austritt zahlen?

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Ob bei einem unterjährigen Austritt dennoch der volle Jahresbeitrag zu zahlen ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden; dazu muß man den entsprechenden Passus in der Satzung kennen (der Regelfall ist, daß man das komplette Jahr zahlen muß).

Bzgl. des Studententarifs muß man auch die Satzung kennen.

Was die Trainingssachen anbetrifft kommt es darauf an, ob diese Dein Eigentum sind - ggf. muß man auch hier die Satzung kennen.

Generell:

Vereinsangelegenheiten sind oft nur zu beantworten, wenn man die Satzung kennt.

Es ist besser, wenn man vor seinem Handeln in Abläufen denkt.

Ein paar Eckpunkte

  • Kündigung der Vereinsmitgliedschaft unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen
  • der 30.06.2018 war ein Samstag
  • der 01.07.2018 somit ein Sonntag, an dem keine Bank auch nur eine Buchung macht, insofern ziehe ich diesen Passus in Zweifel
  • wenn am 30.06.2018 die Einzugsermächtigung widerufen wurde, hat der Verein gar keine Möglichkeit, dem Folge zu leisten, da die Daten für erteilte Lastschriftmandate mit einem zeitlichen Vorlauf von mindesten 3 Bankarbeitstagen bei der Bank vorliegen müssen.
  • die Forderungen seitens des Vereins gegen Dich sind somit berechtigt.

Günter

Wie du selbst schreibst, müsstest du den Beitrag für das Halbjahr noch zahlen. Dann kannst du lediglich erstreiten, dass du nicht den vollen Betrag, sondern den Studententarif zahlen musst. Solange aber die Satzung besagt dass es eine Kündigugssfrist gibt und diese einzuhalten ist, kannst du nicht einfach die komplette Zahlung verweigern.

Was die Trainingskleidung betrifft, fehlt mir irgendwie der Durchblick. Ist es tatsächlich Privateigentum? Wenn ja, dann hast du natürlich einen Anspruch darauf. Aber ich hab noch nie davon gehört, dass ein Verein private Wäsche von Mitgliedern wäscht.

Was sagt die Satzung dazu? Sie liegt beim Amtsgericht aus. Ich würde mal überprüfen was dort ausliegt, also von welchem Jahr. Kostet nichts außer Kopierkosten.

Mancher Verein versucht die Notarkosten für Satzungsänderungen einzusparen und es liegt die Uraltfassung vor.

Was sagt das Sepamandat? Gibt es überhaupt eins?

Mit Sicherheit liegen beim Amtsgericht keine Vereinssatzungen aus.

@AalFred2

Hi AalFred,

jeder eingetragene Verein muß eine notariell beglaubigte Satzung im zuständigen Amtsgericht ausliegen haben. Damit sie jeder einsehen kann. Man darf sie auch kopieren. Schau mal ins Vereinsrecht 1BGB §55-§79.

Was dort im Gericht liegt ist Gesetz. Hat die Mitgliederversammlung im Jahr xy irgendetwas verändert an ihrer Satzung und dies nicht notariell beglaubigt im Amtsgericht hinterlegt, ist es nicht rechtskräftig.

Hab schon mal so einen Fall gewonnen, genau aus diesem Grund.

Und wenn der Vorstand nicht schriftlich zu dieser Mitgliederversammlung aufgerufen hat, in der eine Änderung der Satzung beschlossen werden soll, und diese Änderung der Satzung nicht schriftlich (den ganzen Text) angekündigt hat, dann ist der Beschluß ebenfalls anfechtbar.

Sonst könnte ja heimlich etwas beschlossen werden im stillen Kämmerlein.

@BenniXYZ

Die Vereinssatzung muss beim zuständigen Registergericht vorliegen. Es liegen aber trotzdem keine Vereinssatzungen bei Amtsgerichten aus.

@AalFred2

Du irrst dich, überprüfe es doch einfach mal.

@BenniXYZ

Nein, ich irre mich nicht. Ich bin im Vorstand diverser e. V. Unsere Satzungen liegen in nicht im örtlichen Amtsgericht aus.

@AalFred2

Ja und? Dann wünsche ich den Vorständen einvernehmliche Mitglieder, welche sich nicht so mit rechtlichen Dingen beschäftigen und nicht streiten müssen. Wer will das schon?

@BenniXYZ

Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, die Satzung beim örtlichen Amtsgericht auszulegen. Insofern dürfen die Mitglieder auch streitbar sein. Kein Problem.

@AalFred2

Das Amtsgericht ist Registergericht. Und natürlich muß dort die aktuelle Satzung eines eingetragenen Vereines ausliegen. Das kannst du wie gesagt im BGB nachschlagen.

@BenniXYZ

Nein, nicht jedes Amtsgericht ist ein Registergericht. In welchem Paragraphen steht denn die Auslagepflicht im Amtsgericht?

@BenniXYZ

Da steht nichts von Auslagepflicht. Die Zuständigkeit habe ich dir jetzt mehrfach erläutert.

Kannst du denn beweisen, dass du deine Kluft dort zum Waschen abgegeben hast?

Den Beitrag wirst du schon zahlen müssen. Du hast nicht rechtzeitig gekündigt, also ist der Beitrag noch fällig

Tja,das ist natürlich schwer zu beweisen. Ich hab zwar überall meinen Namen aufs Etikett geschrieben,aber wenn der Verein die Sachen versteckt oder weiterverschenkt,siehts da mau aus.
Also wenn ich zahle,habe ich aber Anspruch auf die Minderung zum Studententarif,oder?

@raiderxx

Keine Ahnung. 

Aber das müsste aus der Vereinssatzung ersichtlich sein