Mitgliedsbeitrag nach Austritt zahlen?
Hallo zusammen, ich habe am 30.06 meine Mitgliedschaft in meinem Fußballclub gekündigt. Einen Monat nach der vertraglich festgelegten Frist zum Austritt. Demnach müsste ich also noch für das nächste halbe Jahr zahlen.
Jetzt habe ich allerdings mit meiner Kündigung am 30.06 mit sofortiger Wirkung mein Lastschriftmandat widerrufen und als mir am 01.07. der Betrag abgebucht wurde,habe ich die Lastschrift gleich zurückgegeben. Die Lastschrift betrug 93€ statt den für Studenten üblichen 72€ (bin STudent und hatte das den Zuständigen meiner Vereinsabteilung auch gesagt,sie wollten aber keinen Beleg und haben sonst auch immer den STudententarif abgebucht).
Jetzt wirds interessant: ich hatte außerdem Trainingsklamotten (Torwarthosen,etc) dort gelassen zum Waschen (war so abgesprochen und ausgemacht,dass ich das darf). Als ich dann nach meiner Abmeldung dort hinkam,um meine Sachen zu holen,waren diese allerdings nicht zu finden und auf Nachfragen wurde ich mit einem höhnischen Grinsen und den Worten "tja,du bist nichtmehr im Verein,dein Problem" weggeschickt.
Heute kam eine Mahnung mit der Post über 93€ + 5€ Mahngebühr. Ich habe allerdings wenig Lust diese zu zahlen,da ich erstens den Studententarif bekommen muss und zweitens meine Ausrüstung deutlich mehr wert war. Besteht jetzt für mich irgendeine Möglichkeit,die Gebühr zu umgehen,z.B. mit einem juristischen Vergleich?
Gruß
5 Antworten
Ob bei einem unterjährigen Austritt dennoch der volle Jahresbeitrag zu zahlen ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden; dazu muß man den entsprechenden Passus in der Satzung kennen (der Regelfall ist, daß man das komplette Jahr zahlen muß).
Bzgl. des Studententarifs muß man auch die Satzung kennen.
Was die Trainingssachen anbetrifft kommt es darauf an, ob diese Dein Eigentum sind - ggf. muß man auch hier die Satzung kennen.
Generell:
Vereinsangelegenheiten sind oft nur zu beantworten, wenn man die Satzung kennt.
Es ist besser, wenn man vor seinem Handeln in Abläufen denkt.
Ein paar Eckpunkte
- Kündigung der Vereinsmitgliedschaft unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen
- der 30.06.2018 war ein Samstag
- der 01.07.2018 somit ein Sonntag, an dem keine Bank auch nur eine Buchung macht, insofern ziehe ich diesen Passus in Zweifel
- wenn am 30.06.2018 die Einzugsermächtigung widerufen wurde, hat der Verein gar keine Möglichkeit, dem Folge zu leisten, da die Daten für erteilte Lastschriftmandate mit einem zeitlichen Vorlauf von mindesten 3 Bankarbeitstagen bei der Bank vorliegen müssen.
- die Forderungen seitens des Vereins gegen Dich sind somit berechtigt.
Günter
Wie du selbst schreibst, müsstest du den Beitrag für das Halbjahr noch zahlen. Dann kannst du lediglich erstreiten, dass du nicht den vollen Betrag, sondern den Studententarif zahlen musst. Solange aber die Satzung besagt dass es eine Kündigugssfrist gibt und diese einzuhalten ist, kannst du nicht einfach die komplette Zahlung verweigern.
Was die Trainingskleidung betrifft, fehlt mir irgendwie der Durchblick. Ist es tatsächlich Privateigentum? Wenn ja, dann hast du natürlich einen Anspruch darauf. Aber ich hab noch nie davon gehört, dass ein Verein private Wäsche von Mitgliedern wäscht.
Was sagt die Satzung dazu? Sie liegt beim Amtsgericht aus. Ich würde mal überprüfen was dort ausliegt, also von welchem Jahr. Kostet nichts außer Kopierkosten.
Mancher Verein versucht die Notarkosten für Satzungsänderungen einzusparen und es liegt die Uraltfassung vor.
Was sagt das Sepamandat? Gibt es überhaupt eins?
Hi AalFred,
jeder eingetragene Verein muß eine notariell beglaubigte Satzung im zuständigen Amtsgericht ausliegen haben. Damit sie jeder einsehen kann. Man darf sie auch kopieren. Schau mal ins Vereinsrecht 1BGB §55-§79.
Was dort im Gericht liegt ist Gesetz. Hat die Mitgliederversammlung im Jahr xy irgendetwas verändert an ihrer Satzung und dies nicht notariell beglaubigt im Amtsgericht hinterlegt, ist es nicht rechtskräftig.
Hab schon mal so einen Fall gewonnen, genau aus diesem Grund.
Und wenn der Vorstand nicht schriftlich zu dieser Mitgliederversammlung aufgerufen hat, in der eine Änderung der Satzung beschlossen werden soll, und diese Änderung der Satzung nicht schriftlich (den ganzen Text) angekündigt hat, dann ist der Beschluß ebenfalls anfechtbar.
Sonst könnte ja heimlich etwas beschlossen werden im stillen Kämmerlein.
Die Vereinssatzung muss beim zuständigen Registergericht vorliegen. Es liegen aber trotzdem keine Vereinssatzungen bei Amtsgerichten aus.
Du irrst dich, überprüfe es doch einfach mal.
Nein, ich irre mich nicht. Ich bin im Vorstand diverser e. V. Unsere Satzungen liegen in nicht im örtlichen Amtsgericht aus.
Ja und? Dann wünsche ich den Vorständen einvernehmliche Mitglieder, welche sich nicht so mit rechtlichen Dingen beschäftigen und nicht streiten müssen. Wer will das schon?
Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, die Satzung beim örtlichen Amtsgericht auszulegen. Insofern dürfen die Mitglieder auch streitbar sein. Kein Problem.
Das Amtsgericht ist Registergericht. Und natürlich muß dort die aktuelle Satzung eines eingetragenen Vereines ausliegen. Das kannst du wie gesagt im BGB nachschlagen.
Nein, nicht jedes Amtsgericht ist ein Registergericht. In welchem Paragraphen steht denn die Auslagepflicht im Amtsgericht?
1.BGB §55.
Da steht nichts von Auslagepflicht. Die Zuständigkeit habe ich dir jetzt mehrfach erläutert.
Kannst du denn beweisen, dass du deine Kluft dort zum Waschen abgegeben hast?
Den Beitrag wirst du schon zahlen müssen. Du hast nicht rechtzeitig gekündigt, also ist der Beitrag noch fällig
Tja,das ist natürlich schwer zu beweisen. Ich hab zwar überall meinen Namen aufs Etikett geschrieben,aber wenn der Verein die Sachen versteckt oder weiterverschenkt,siehts da mau aus.
Also wenn ich zahle,habe ich aber Anspruch auf die Minderung zum Studententarif,oder?
Keine Ahnung.
Aber das müsste aus der Vereinssatzung ersichtlich sein
Mit Sicherheit liegen beim Amtsgericht keine Vereinssatzungen aus.