Kann mir mein Vermieter wegen Hundehaltung kündigen obwohl der Hund im Mietvertrag steht?

11 Antworten

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Stirbt das genehmigte Tier so muss der Mieter nicht noch mal um Erlaubnis bitten.(AG Langenfeld WM 82, 226)

Ob andere Gerichte dem folgen ist mit einem Risiko belastet? Hier gibt es auch andere Entscheidungen:

Er kann auch hier verlangen, das der Mieter ein Tier wieder weggibt, wenn er das Tier ohne Erlaubnis angeschafft hat (LG Göttingen WM 91, 536)

Duldet der Vermieter ein Tier, so gibt es dem Mieter aber nicht das Recht noch ein zweites anzuschaffen.(LG Hannover WM 89, 566)

Man bedenke aber das sind Einzelfallentscheidungen.

Die Erlaubnis zur Hundehaltung kann vom VM widerrufen werden. Dazu muss aber ein stichhaltiger Grund vorliegen, der hier m. E. nach nicht gegeben ist. Bevor der VM überhaupt kündigen kann,muss erstmal eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Die Begründung: "ich will keinen Hund in der Wohnung" reicht da bei weitem nicht aus. Erst wenn du dich einer begründeten Abmahnung widersetzt, kann der VM die Kündigung in Betracht ziehen. Aber ein Abmahnungsgrund ist hier auch nicht gegeben.

Wenn das wirklich so im Mietvertrag steht, braucht ihr euch keine Sorgen machen. Damit wäre die Kündigung vom Vermieter unwirksam.

Habe selbiges Problem, Streit wegen angeblicher Schäden am Parkett ( Hund soll großflächig Parkett zerkratzt haben). Schäden gibt es keine , wurde erstinstanzlich festgestellt, jetzt versucht es mein Exvermieter meinen Folgehund (selbe Rasse und Geschlecht und Name, damals halt nur ein Welpe) unterzuschieben mit der Berufungsbegründung, er habe den Folgehund nicht erlaubt (nat. angeblich mündlich die Hundeerlaubnis entzogen, Zeugin Ehefrau). Im Mietvertrag steht Im Haushalt lebender Hund (Rasse) ist erlaubt. Keinerlei Beschränkung auf ersten Hund oder Erlöschen der Erlaubnis im Todesfall des Hundes)

Keine Sorge, eine Kündigung wäre nicht rechtens und ihr könntet sie anfechten.

"Dies spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn der Hund des Mieters stirbt. Der Mieter kann sich nun, ohne erneut nachzufragen einen neuen Hund zulegen, sofern dieser Nachfolger nicht gänzlich anderer Art ist als der erste Hund"

Quelle: http://www.wissen.de/thema/tierhaltung-der-mietwohnung?chunk=wenn-der-mietvertrag-die-zustimmung-des-vermieters-verlangt

Limette23 
Fragesteller
 06.11.2013, 10:56

Danke für die Info!