Hund nachträglich verbieten?
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ! Kurz zur Vorgeschichte,mein Vermieter ist über 3 Ecken mit mir Verbwand. Wir haben jetzt leider nur noch Kontakt über seinen Anwalt . Er wollte von uns eine Nebenkosten nachzahlung weit über 1.000€,das ist jetzt vom Tisch ,wir müssen nur noch 16 € nachzahlen. So jetzt ist er sauer auf uns und verbietet uns die Hundehaltung, er kennt unseren Hund seid ca. 2 Jahre und war total verliebt in den kleinen . Im Mietvertrag steht das wir die Erlaubnis vom Vermieter haben müssen,das hat er uns vor 2 Jahren auch erlaubt ,leider nicht schriftlich! Wir bewohnen ein 1 Familienhaus , kann er das jetzt noch nachträglich machen ? L.g
6 Antworten
Nein, das kann und darf er nicht,ist in das sogenannte Gewohnheitsrecht Übergegangen,es sei denn der Hund hat was angestellt,dann schon, sonst nicht
nein er ist ein kleiner Yorki und wir haben ein ganzes Haus mit großen Garten für uns alleine. Mein Vermieter weiß auch das ich mir den Hund auf anraten meines Arztes geholt habe ( Psychische Probleme wegen Chronischen Schmerzen).
Wenn man nichts schriftliches hat, kann man sich letztlich auf nichts berufen. Wie aber soll in einem Einfamilienhaus eine reguläre Vermietung stattfinden. Das kann doch rechtlich nur eine Untervermietung sein ?? Für ein Verbot, nachträglich müssen schon gute Gründe vorliegen, wenn das Tier 2 Jahre geduldet wurde.
Aber können tut der das, aber mit welcher Begründung jetzt ?
seine Begründung ,wir hätten keine Erlaubnis bei ihm eingeholt.
Der Vermieter kann eine einmal erteilte Hundehaltung widerrufen. Die Ausübung des Rechtes ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. (Schikaneverbot § 226 BGB). Werden also für die Widerrufung der Genehmigung der Hundehaltung keine stichhaltigen Gründe angeführt, so liegt, insbesondere im Hinblick auf Ihre übrigen Ausführungen, die Vermutung nahe, dass es sich um eine Schikane handeln könnte. Dagegen sollten Sie dann klagen!
Ich denk leider schon... denn alle Tiere, die die wohnung "rein theoretisch" beschädigen können, können vom Mieter verbietet werden. Dazu gehören Hunde und Katzen.. usw...
Was man ohne erlaubnis halten darf, sind Meerschweinchen und Hasen in Käfighaltung... ;)
mfg Kater
tja da kann man leider nichts machen. wenn der typ n schlechter verlierer is und es euch nich schriftlich gegeben hat is leider das gesetz auf seiner seite wenn dus nich zufällig auf video hast.