Hundehaltung..verbot vom vermieter..bestätigung vom Arzt?

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Hallo „Annie12345“

Fünf Monate wohnt ihr mit dem Hund bereits in der Wohnung und nun kommt ein Brief, dass Hundehaltung lt. Mietvertrag nicht gestattet ist.

Ich nehme an, der Hund ist keinesfalls in den ganzen Monaten auffällig geworden.Ich würde das „aussitzen“, der Hund bleibt und Punkt.

Urteil dazu: Amtsgericht Lübeck Az.: 27 C 104/95

Der Hund in der Mietwohnung

Auch wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist, darf ein Kind seinen Hund behalten, da „ein Hund kein Gegenstand ist, den man wieder abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist. Lübeck

Bevor nun Stimmen laut werden und anderweitig argumentieren hier noch ein interessantes Urteil;

Geht es um die Tierhaltung in der Mietwohnung, so liegen teilweise völlig unterschiedliche Urteile vor. Offenbar spielt es eine Rolle, ob der fragliche Richter selbst Tierhalter ist oder nicht.

Das Amtsgericht Köln hat ein weiteres tierfreundliches Urteil gefällt und festgestellt, daß ein Wohnungsmieter grundsätzlich berechtigt ist, in der Wohnung einen Hund zu halten. Die Klausel im Mietvertrag "Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" ist unwirksam. Hier ist das Gericht der Auffassung, daß die Tierhaltung als Inhalt normalen Wohnens angesehen werden muß und daß damit die Hundehaltung keinen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung beinhaltet. Denn das Bewohnen umfaßt alles, was zur Benutzung der bewohnten Räume als existientiellem Lebensmittelpunkt gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters mit all ihren Ausgestaltungen und Bedürfnissen. Die üblichen Haustiere dürfen damit vom Mieter gehalten werden. Eine generelle Verbotsklausel, die alle Heimtiere von einer Genehmigung des Vermieters abhängig macht, ist unwirksam. Amtsgericht Köln, Az.: 213 C 369/96

@helmutgerke

Danke „Annie12345“ für den Stern.

Ein Hund gehört zur Familie, lasst euch nicht was anderes erzählen

Nein ein Arzt (Psychologe) kann euch da nicht weiterhelfen!Versucht mit der Vermieterin zu reden(sagt was ihr alles bezahlt habt,erinnert sie an die Abmachung etc.) und droht mit Auszug!

haben wir versucht..da ist nichts zu machen.ich denke da ist etwas anderes, und sie hat den Hund nun als "grund"( ev.. sind die Kinder zu laut oder so...( obwohl sie darüber nichts gesagt hat)

Wie Du schon sagst..Ihr hättet es Euch schriftlich geben lassen sollenst ..

Die Vermieterin hat Hausrecht und wenn es im Mietvertrag verankert ist, kann auch ein Arzt nicht´s dagegen ausrichten, selbst wenn er etwas schreiebn würde..was ich aber auch bezweifele

Hallo,

diese von Ihnen angedachte Variante wird kaum zum Erfolg führen.

Selbst wenn Sie im günstigsten Falle eine derartige, angestrebte ärztliche Bescheinigung bekommen sollten, "zieht" das m. E. juristisch nicht bzw. kann dies keine Relevanz haben/bekommen.

Würde eine derartige ärztl. Besch. dann doch eine rechtliche Grundlage für eine nicht geduldete Tierhaltung liefern, würde bzw. könnte ja jeder Mietinteressent den Passus im Mietvertrag "Tierhaltung nicht geduldet" einfach umgehen bzw. unterwandern.

Die Vermieterin als Eigentümerin bestimmt die Spielregeln; rein mündliche Vereinbarungen sind heutzutage (leider) fast nichts wert.

MFG

Danke...ich habe es mir schon gedacht..

  1. Gibt es tatsächlich eine Klausel, dass Tierhaltung nicht gestattet ist?

  2. Es gibt die mündliche Genehmigung für einen kleinen Hund; gibt es hierfür Zeugen?

  3. Unabhängig davon würde ich persönlich es darauf ankommen lassen. Wenn die Vermieterin nun rumzickt bedeutet das nicht, dass sie euch die Wohnung kündigt. Dies ist auch gar nicht so einfach.

zu Deinem Punkt 3..da irrst Du..sie hat das unumwundene Recht, Tiere in der Wohnung zu verbieten!!

@amdros

Ich habe hier meine eigene Sicht der Dinge geäußert, und was ich persönlich machen würde - wie kann ich mich da irren??

sie hat das unumwundene Recht, Tiere in der Wohnung zu verbieten!!

...habe ich etwas anderes behauptet?

@amdros

ach ja?