Ist die Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung rechtens, obwohl es in der Selbstauskunft angegeben wurde?

4 Antworten

Das Ihr den Hund in der Selbstauskunft angegeben habt heißt nicht das der Vermieter die Haltung erlaubt hat.

Diese Erlaubnis hättet Ihr separat "beantragen" müssen.

Und selbst wenn der Vermieter sie erteilt hätte, kann er sie wieder entziehen.

Dann z. B. wenn von dem Hund eine Belästigung ausgeht.

Hast du denn einen Beweis dafür das der vermieter von den hunden wusste?  Wenn nicht schauts wohl eher schlecht aus.  Außerdem kannst du auch abmahnungen wegen der Ruhestörung bekommen und dann deshalb die Kündigung. 

Bist du denn bereit die hunde anzugeben?  Wenn nicht, würde ich umziehen,  denn wenn die nachbaren sich immer wieder beschweren wirst du da nicht glücklich. Selbst wenn du jetzt erst einmal recht bekommen würdest. 

TiinaT 
Fragesteller
 25.08.2015, 20:33

Wir sind hier erst am 01.08. Eingezogen und haben auch nach langem suchen endlich eine wohnung gefunden wegen den hunden, schufa, geld etc. Und die Hunde gehören zu unserer Familie... nur leider hat der kleine beller eine schlechte Vergangenheit.. War ein Straßenhund in Polen und die vorbesitzer waren auch nicht gut zu ihm.. deswegen beißt und bellt er etc... so ein richtiger kleiner sturkopf..und wenn wir ihn weggeben befürchten wir dass die ihn einschläfern.. weil aufnehmen wird ihn bestimmt keiner.. und der andere Hund bellt gar nicht und ist ganz lieb.. aber wir möchten die echt nicht weggeben... kann man da wirklich nichts mehr machen? Vllt mit ihm zur Hunde Schule oder so und ihm das bellen irgendwie abgewöhnen

Darüber hinaus sehen manche Mietverträge vor, dass eine Hundehaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf. Dies bedeutet, dass ein Mieter vor der Anschaffung eines Hundes seinen Vermieter fragen muss, ob er dies darf. Fragt er nicht und schafft sich trotzdem einen Hund an, so kann der Vermieter von ihm verlangen, das Tier wieder abzuschaffen [LG Köln, 04.02.2010, 6 S 269/09]. Besteht ein Verbot zur Hundehaltung und der Mieter hält sich dennoch einen Hund, so berechtigt dies den Vermieter zur Kündigung [LG Hildesheim, 28.02.2006, 7 S 4/06], da eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung seitens des Mieters vorliegt.

Gibt es Fälle, in denen der Vermieter zur Zustimmung zur Hundehaltung verpflichtet ist?

Grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, der Haltung von Hunden in Wohnungen zuzustimmen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Kleinhund oder einen großen handelt: ist die Wohnung ausreichend groß und kam es in der Vergangenheit nicht zu Beschwerden wegen des ersten Hundes, so kann ein Vermieter auch nicht die Anschaffung eines zweiten Labradors verbieten [AG Reinbek, 04.06.2014, 11 C 15/14].

http://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/hundehaltung-in-mietwohnungen-ist-dies-verboten-oder-erlaubt

Ist also alles rechtens.

Also rein rechtlich kannst du da nicht s machen.  Du kannst natürlich versuchen an das Mitgefühl des vermieters zu appellieren und ihm zu erklären das du bereit bist mit dem Hund einen hundetrainer aufzusuchen usw. Vielleicht kannst du ihn ja uberzeugen. Falls du die hunde abgeben musst, gib sie nicht in ein tierheim sondern such dir jemanden die die Herausforderung gerne annimmt.  Erklär denen vorher alle Probleme mit dem hund genau. Hundeerfahrene Menschen kriegen das dann schon hin.