Kann mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?

8 Antworten

Wenn der Vermieter die Hundehaltung nicht erlaubt hat und auf Anfrage ablehnt, musst Du Dich an das Verbot halten. Es gibt ein einzelnes Gerichtsurteil, das aussagt, dass der Vermieter schon gut begründen muss, wenn er die Hundehaltung untersagt. Dennoch muss jeder Mieter, der einen Hund halten will und das untersagt bekommt, erst einmal vor Gericht das Recht auf Hundehaltung einklagen. Das ist ein langer Weg mit unsicherem Ausgang für beide Seiten.

Das Urteil besagt letztlich nur, dass Vermieter sehr vorsichtig sein müssen mit Untersagung zur Hundehaltung, weil die Chancen vor Gericht nicht gerade gut stehen, wenn er nicht sehr gute Gründe vorbringen kann.

Du kannst es natürlich riskieren, die Hündin trotz Verbot am 26.9. zu Dir zu nehmen. Sei Dir aber bewußt, dass das böse für Euch enden kann.

Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf.

Es gibt kein Gesetz darüber.

ABER ... WIR LEBEN AUF EINEM BAUERNHOF und ALLE anderen lieben Hunde

Ohne Genehmigung des Vermieters wird das nichts! Rede mit ihn, ohne seine Zustimmung gibt es eine Abmahnung und ggf. irgendwann die Kündigung. Willst du das riskieren?

Was steht denn zur >Tierhaltung im Mietvertrag?

Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf.

Da gibt es kein Gesetz, sondern eine höchstrichterliche Rechtssprechung des BGH, die besagt, daß eine generelle Hunde- und Katzenverbotsklausel im Mietvertrag unwirksam ist. Auch BGH Urteile sind Einzelfallentscheidungen, d.h.  kein Richter oder andere Gerichte sind in deren Urteilsfindung daran gebunden.

Aber dennoch stellten die Richter weiterhin in dieser Entscheidung klar, daß dieses Urteil in Zukunft "kein Freibrief für Mieter" sei, sondern in jedem Fall die ausdrückliche Erlaubnis zur Hundehaltung vor der Anschaffung des Hundes einzuholen ist.

Falls Du eine Klausel in Deinem Mietvertrag hast, daß die Zustimmung des Vermieters zur Hunde- und Katzenhaltung ausdrücklich verlangt so ist diese weiterhin wirksam. Alle Belange, also die des Mieters und auch des Vermieters sind gegeneinander abzuwägen.

http://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urteile-mietrecht-september-2013/unwirksame-mietvertragsklausel-keine-hunde-und-katzen-halten_260_192238.html

Falls der Vermieter weiterhin die Hundehaltung ablehnt wirst Du gerichtliche Schritte unternehmen müssen.

Unerheblich ist diesbezüglich, daß die Vormieter einen Hund hatten. 

Gestern habe ich meinen VM gefragt ob wir uns einen Hund zulegen dürfen. Er verneinte das sofort !! Sie wollen keinen Hund mehr auf dem Hof.

Einfach nur nein sagen reicht als Begründung nicht aus im Hundehaltung zu verbieten.

Nun gibt es ja ein Gesetz, dass Hundehaltung generell nicht einfach so verboten werden darf. 

Kein Gesetz sondern ein Urteil vom BGH

Nur unter bestimmten Aspekten....

Richtig, der Vermieter soll die Interessen aller Parteien berücksichtigen.

Wenn Du also einen Hund haben willst und der Vermieter nein sagt müsstest Du erst einmal vor Gericht ziehen um Deinen Wunsch durchzusetzen.

Will man diesen Weg mit viel Ärger gehen wo auch der Ausgang noch ungewiss ist?

MfG

johnnymcmuff

Auch wenn in Deinem Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist, darfst Du Tiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kanarienvögel und andere Kleintiere ohne Genehmigung halten. Anders sieht es mit Hunden aus. Dafür ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Wenn er die nicht gibt, hast Du keine Chance. Versuche noch einmal mit ihm zu reden. Er möchte ja sicher seinen Mieter behalten !?!