Hühnerhaltung im Garten einer Eigentümergemeinschaft

3 Antworten

Das ist mir zu wirr. Der Garten gehört der WEG und die Mieter haben einen eigenen und dort laufen Hühner.  Ja wo denn sonst sollen die Mieter sie laufen lassen?

Grundsätzlich ist Hühnerhaltung in kleinem Rahmen erlaubt. Also erlaubt, ohne die Nachbarn fragen zu müssen.

Sämtliche, die Haltung betreffenden Bedingungen sind selbstverständlich auch gesetzlich festgelegt.

Aber du willst dir jetzt nicht anmaßen, daß du von einem Blick auf die Hühner erkennen kannst, ob sie geimpft sind?

Es gibt also zwei mögliche Punkte, die geklärt werden müssen:

Die Nutzung des Gartens für die Hühnerhaltung in diesem speziellen Fall (Mehrparteienhaus+Gemeinschaftsgarten), sowie die tierschutzrechtliche Seite.

Für das erste Problem hat die Hausverwaltung eine Lösung, das zweite Problem lässt sich sicherlich in einem freundlichen Gespräch unter Nachbarn klären.

Letzteres könnte eben auch dazu führen, immer frische Eier von glücklichen Hühnern im Haus zu haben......


Danke für Eure Antworten. Mit der Hausverwaltung habe ich mich schon in Verbindung gesetzt, die meinte ich sollte mich erstmal an den Eigentümer wenden. Er sollte das dann mal klären. Was mich halt so richtig geärgert hat ist, dass die Nachbarn uns nicht einfach mal angesprochen haben!! Dann hätte man das alles vorher schon klären können. Das ist kein guter Anfang bzw. Umgang mit uns gewesen! Ich sehe jetzt nicht ein, dass ich die ansprechen soll um Informationen zu bekommen.

@Captur1973

Ja, man kann natürlich auch mauern, schon vor jeglichem Erstkontakt eine Feindschaft beschließen und sich jeglichem, positiven Erleben vollkommen verweigern.

Jedem das Seine!

Wenn der Garten zum Sondereigentum der Wohnung gehört, kann das legeal sein.In der Teilungserklärung können allerdings Vereinbarungen getroffen worden sein, die Verhaltensregeln für verschiedene Situationen betreffen. Einfach mal nachlesen oder den Verwalter fragen.

Danke für die schnelle Antwort!