Geringfügige Beschäftigung und Verpflegungspauschale

1 Antwort

Sobald die 450 € überschritten werden, ist der gesamte Betrag sozialversicherungspflichtig. Dazu zählen auch Sachbezüge. Für 8 Stunden täglich wird kein Verpflegungsmehraufwand anerkannt. Das wäre ja weniger als ein ganz normaler Arbeitstag. Dann hätte ja jeder diesen Anspruch.

Als Altersrentner zahlst du zwar selbst keine Sozialbeiträge, aber der betrieb muss trotzdem zahlen. Sonst würden ja nur noch Rentner beschäftigt.

rieren 
Fragesteller
 28.02.2014, 18:43

Danke für die Antwort, die leider falsch ist. Eine Verpflegungspauschale ist kein Sachbezug und außerdem weder steuerpflichtig noch sozialversicherungspflichtig. Diese wird bei "Einsatzwechseltätigkeit" bei einer Abwesenheit vom Wohnort über 8 Stunden gezahlt. Ab 2014 sind das 12 Euro täglich. trotzdem danke für die Antwort