Geringfügige Beschäftigung und Verpflegungspauschale
Hallo, ich bin Rentner und arbeite demnächst in einer geringfügigen Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt beträgt 450 Euro. Ich arbeite monatlich 1 Woche in einer sogenannten Einsatzwechseltätigkeit und bin täglich länger als 8 Stunden von meiner Wohnung entfernt. Die Firma würde mir auch für den täglichen Verpflegungsmehraufwand die steuerfreie Verpflegungspauschale zahlen, behauptet jedoch, dass damit die 450 Euro überschritten sind und die Zahlung deshalb nicht möglich ist. Ich bin der Meinung, dass die Zahlung einer Verpflegungungspauschale nicht zum Arbeitsentgelt gehört und demzufolge zusätzlich gezahlt werden kann. Wer kann mir eine konkrete Antwort darauf geben. Vielen Dank. Vielen Dank.
1 Antwort
Sobald die 450 € überschritten werden, ist der gesamte Betrag sozialversicherungspflichtig. Dazu zählen auch Sachbezüge. Für 8 Stunden täglich wird kein Verpflegungsmehraufwand anerkannt. Das wäre ja weniger als ein ganz normaler Arbeitstag. Dann hätte ja jeder diesen Anspruch.
Als Altersrentner zahlst du zwar selbst keine Sozialbeiträge, aber der betrieb muss trotzdem zahlen. Sonst würden ja nur noch Rentner beschäftigt.
Danke für die Antwort, die leider falsch ist. Eine Verpflegungspauschale ist kein Sachbezug und außerdem weder steuerpflichtig noch sozialversicherungspflichtig. Diese wird bei "Einsatzwechseltätigkeit" bei einer Abwesenheit vom Wohnort über 8 Stunden gezahlt. Ab 2014 sind das 12 Euro täglich. trotzdem danke für die Antwort